Routerhersteller kritisiert Bundesnetzagentur wegen Zwangsrouter

Manche Netzbetreiber verweigern die Herausgabe von Zugangsdaten zu ihren Diensten und verhindern so den Einsatz beliebiger Router an DSL-Anschlüssen. Die Bundesnetzagentur scheint diese Praxis per Regulierungsrichtlinie sogar stützen zu wollen.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

In der Kontroverse um Zwangsrouter, also Geräte für den Internet-Zugang, die ein Netzbetreiber seinen Kunden fest vorschreibt, fasst der Berliner Hersteller AVM noch einmal seine Sichtweise der Dinge zusammen: Das Unternehmen begrüßt zwar, dass die Bundesnetzagentur Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie um ihre Stellungnahmen bittet. Einem von der Behörde vorgeschlagenen "Netzabschlussgerät" als Alternative zur TAE-Dose (Telefondose) steht AVM jedoch äußerst kritisch gegenüber. Das bisher " größte Erfolgsmodell des liberalisierten Telekommunikationsmarktes" sei laut AVM die Einstufung der Telefondose als einheitlicher Netzabschlusspunkt und das werde durch das Ansinnen der Netzagentur in Frage gestellt.

Aufgrund der hohen Bedeutung für 24 Millionen DSL-Anschlüsse hat die Bundesnetzagentur eine Anhörung zum sogenannten "Netzabschlusspunkt" angesetzt. In der Mitteilung 398/2013 hat sie hierfür Unterlagen bereitgestellt. Anlass der Anhörung ist der Routerzwang, den einzelne Anbieter von DSL-Anschlüssen ausüben und den die Bonner Regulierer bisher offenbar gutheißen. Noch bis zum 6. November 2013 können alle interessierten Bürger Stellungnahmen zum Thema bei der Bundesnetzagentur abgeben.

AVM fordert eine "Entscheidung, die den Anforderungen eines freien Telekommunikationsendgerätemarkts gerecht" werde. Auch künftig müsse ein fairer Wettbewerb möglich sein, der den Verbrauchern die Freiheit bei der Wahl des Endgerätes gewährleistet.

Das Thema Routerzwang ist in der Bundespolitik in den letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Auch wurde der politische Wille, den Routerzwang abzuschaffen, von der aktuellen Bundesregierung artikuliert. Im Juli wurde der Routerzwang auch im Ausschuss "Neue Medien" des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität behandelt. Ebenfalls im Juli wurden erstmals Vertreter der Hersteller für TK-Endgeräte bei einem Workshop der Bundesnetzagentur in dieser Sache angehört. An diesem Workshop nahmen auch Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Netzbetreiber teil.

Warum die Behörde einen Netzabschlusspunkt einführen will, erscheint nicht ersichtlich. Öffentlich hat niemand einen solchen Netzabschlusspunkt gefordert. Wie dieser mit den Aufgaben der Behörde zusammenpasst, erschließt sich bisher nicht.

Update: Auf der zweiten Seite führt die Behörde auf, in welcher Form sie Stellungnahmen entgegennimmt:

Stellungnahmen auf der Grundlage der nachfolgenden Fragen zu diesen beiden Themenkomplexen werden unter Kennzeichnung etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse per E-Mail an folgende Adresse erbeten:

Bundesnetzagentur
Referat 416
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
E-Mail: 416-postfach@bnetza.de

Stellungnahmefrist: 06. November 2013
(dz)