Grüne EU-Abgeordnete: EU-Vergabeverfahren unter Ausschluss von Microsoft?

Heidi Rühle verweist auf die EU-Haushaltsordnung, nach der Bieter, die eine schwere Verfehlung begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden, vom Vergabeverfahren auszuschließen seien. Das gelte nach dem EU-Kartellverfahren auch für Microsoft.

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Von
  • Jürgen Kuri

Heidi Rühle, Abgeordnete der Grünen im Europa-Parlament, meint, eine bislang unbeachtete Konsequenz aus dem EU-Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft entdeckt zu haben: "Keine öffentlichen Aufträge für Microsoft?" fragt sie in einer Anfrage an die EU-Kommission und bezieht sich dabei auf Artikel 93 der EU-Haushaltsordnung. Er sehe vor, dass Bieter bei Vergabeverfahren, die eine schwere Verfehlung begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden, vom Vergabeverfahren auszuschließen seien.

Im Artikel 93 des EU-Haushaltsrechts heißt es unter anderem, dass Bewerber oder Bieter von einer Ausschreibung auszuschließen sind, die "die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen" (Absatz 1b), die "im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde" (Absatz 1c) oder die "rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind" (Absatz 1e). Und immerhin hat die EU-Kommission Microsoft in einem aufsehenerregenden Kartellverfahren zu einem Rekordbußgeld und zu Produktauflagen verdonnert – was vom Europäischen Gerichtshof Erster Instanz bestätigt wurde und, nachdem Microsoft keinen Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegte, rechtskräftig ist.

Die Konsequenz daraus, wie Rühle sie sieht: Die EU-Kommission müsste Microsoft von EU-Vergabeverfahren ausschließen. Europäischen Institutionen müssten künftig auf Microsoft-Produkte verzichten. Rühle, die auch binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament ist, hebt hervor, dass der Gerichtshof im EU-Kartellverfahren festhielt, Microsoft habe Innovationen und Wahlmöglichkeiten zum Nachteil der Verbraucher verhindert: "Behörden und Unternehmen waren vielfach auf teure Microsoft.-Netzwerke angewiesen, statt Alternativen von günstigeren Wettbewerbern wählen zu können."

Eine Antwort oder Stellungnahme der EU-Kommission zu der Anfrage liegt derzeit noch nicht vor. Die Behörde hat nach europäischem Recht sechs Wochen Zeit, solche Anfragen von Europa-Parlamentariern schriftlich zu beantworten. (jk)