EU plant GEMA-Abgaben auf Cloud Computing

Kölner Juraprofessor sieht Weg nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes geebnet

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Helga Trüpel sitzt für die Grünen im Europaparlament. Auf einem vom iRights Lab und der Lobbyorganisation Initiative Urheberrecht veranstalteten Kongress enthüllte die entschiedene Gegnerin von Creative Commons und Fair Use, dass man in Brüssel derzeit an weiteren Immaterialgüterrechtsausweitungen arbeitet.

Als Beispiel dafür nannte sie dem Fachportal iRights zufolge "eine mögliche Erweiterung der Leermedienabgaben, insbesondere auf Cloud Computing". Dadurch könnten Verwertungsgesellschaften wie die deutschen GEMA nicht nur von Kneipen und Friseursalons und für DVD-Rohlinge, USB-Sticks, Rechner und zahlreiche weitere Geräte Geld kassieren, sondern auch von Email-Providern, Foto-Sharehostern oder Anbietern von Online-Bürosoftware.

Damit solche Maßnahmen nicht auf breite Ablehnung in der Bevölkerung stoßen, will man "das gesellschaftliche Verständnis für Vergütung und Entlohnung von Urhebern weiter entwickeln" und "Abgabesysteme einfacher und transparenter" gestalten. Diese Adjektive hatte allerdings auch die GEMA verwendet, als sie im letzten Jahr ein neues Abgabensystem für Gaststätten durchsetzen wollte, dass ein Großteil der davon Betroffenen als extrem ungerecht empfand.

Karl-Nikolaus Peifer, ein Professor an der (für Immaterialgüterrechts-Hardliner wie Günter Krings und Ansgar Heveling bekannten) Universität Köln hält solch eine GEMA-Abgabe für Cloud-Dienste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Juni dieses Jahres für grundsätzlich möglich. Darin entschied der EuGH, dass die VG Wort gegenüber Herstellern, Händlern und Importeuren von Computern einen Zahlungsanspruch hat, weil die Geräte zur "Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" genutzt werden könnten.