Selbstverpflichtung für soziale Netzwerke oder "A matter of trust"

Außer Kontrolle

Der Bundesinnenminister will die Betreiber sozialer Netzwerke im Bereich Daten-, Jugend- und Verbraucherschutz nicht gesetzlich zur Beachtung der Regelungen zwingen. Eine Selbstverpflichtung soll ausreichen

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Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter hat sich angeboten, den Entwurf einer Selbstverpflichtung für die Betreiber sozialer Netzwerke gemeinsam mit den Internet-Unternehmen auszuarbeiten. Zwar schließt der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich "flankierende gesetzliche Regelungen" nicht aus, wenn die Gespräche nicht zu einem angemessenen Erfolg führen, die zwischen der FSM und den Unternehmen stattfinden werden, doch zunächst heißt das Mittel der Wahl Selbstverpflichtung.

Gesicht wahren durch Selbstverpflichtung

Der Fall ist nur einer von vielen, der zeigt, wie Regelungen, die den Bürger/Konsumenten betreffen, nach Meinung der beteiligten Politiker keiner gesetzlicher Grundlage bedürfen und durch Selbstverpflichtungen ersetzt werdens, die unter anderem durch diejenigen, deren Handeln reglementiert werden soll, (mit)verfast werden. Eine Haltung, die nicht einmal mehr dem Prinzip Hoffnung geschuldet werden kann, sieht man sich an, wie oft solche Selbstpverpflichtungen zu wenigen bis keinen Änderungen des Verhaltens der Beteiligten führen. Vielmehr ist diese Selbstverpflichtungsidee der Tatsache geschuldet, dass sie für alle Beteiligten einen Vorteil darstellt. Die in Zukunft so "Regulierten" können verlautbaren, dass sie die Notwendigkeit der Regelungen einsehen und mit reuiger Miene feststellen, dass sie sich selbst aktiv in den Selbstverpflichtungsprozess einbringen, bestmögliche Regelungen (mit)verfassen und "mit Hochdruck an Ergebnissen arbeiten" werden. Die beteiligten Politiker können zeitgleich in der Öffentlichkeit darlegen, dass sie "aktiv werden", sie aber "unnötigen gesetzlichen Overkill" vermeiden (es muss ja nicht alles gleich per Gesetz geregelt werden) und sich natürlich jederzeit mit ihrer Expertise einbringen werden. Für alle Beteiligten heißt es also in der Öffentlichkeit: "Die tun was." Und auch, wenn sich dann die Beratungsgespräche hinziehen, kann jederzeit davon gesprochen werden, dass "gut Ding Weile haben will".

Ist eine Selbstverpflichtung dann von den "Frischregulierten" unterschrieben, so setzt sie auf Freiwilligkeit und nicht selten wird dann mit dem funktionierenden Markt argumentiert, der schon dafür sorgen würde, dass bei einem Fehlverhalten einer Firma diese selbstverständlich durch den Konsumenten abgestraft werden würde. In regelmäßigen Abständen wird dann geprüft, inwiefern die Unterzeichner sich an die Selbstverpflichtung halten, es gibt Dokumentationen hierüber und in der Zwischenzeit können die Unterzeichner sich einer Tatsache sicher sein: Auch ein Verstoß gegen die Selbstverpflichtung führt nicht automatisch zu Sanktionen, wie es eine gesetzliche Regelung führen würde. Ebensowenig hat der Konsument eine einfache Handhabe, gegen Verstöße vorzugehen, er hat also keine verbrieften Rechte.

Erfahrungswerte

Wie bereits in Bezug auf die Selbstverpflichtung zu den Geodaten geschrieben, sind die meisten Selbstverpflichtungen wenig erfolgreich. Die Beteiligten sind vielmehr der Meinung, dass eine solche Erklärung ja lediglich einer Absichtserklärung gleicht und insofern dann dem Betroffenen doch wieder nur der Klageweg offenbleibt, um in irgendeiner Form das durchzusetzen, zu dem sich doch verpflichtet wurde.

Zu den Negativerfahrungen, was Selbstverpflichtungen angeht, gehört auch die, die seitens der EU die Betreiber sozialer Netzwerke zur Einhaltung von Jugendschutzrichtlinien "verpflichten" sollte. Was daraus wurde, lässt sich nunmehr, wie auch Netzpolitik.org treffend feststellt, auf den Seiten der EU-Kommission nachlesen. Wie wenig auch die EU-Kommission aber aus diesen Erfahrungen lernt, lässt sich dort ebenso feststellen. Aus der Tatsache, dass sich die Betreiber sozialer Netzwerke nicht an die per Selbstverpflichtung auferlegten Jugendschutzbestimmungen halten, zieht man folgendes Fazit:

"Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte dazu: Ich bin enttäuscht, dass die meisten sozialen Netze nicht dafür sorgen, dass die Profile Minderjähriger standardmäßig nur den Mitgliedern auf deren genehmigten Kontaktlisten zugänglich sind. Ich werde darauf drängen, dass sich diese Websites eindeutig dazu verpflichten, diesen Mangel in einer überarbeiteten Version des Selbstregulierungsrahmens abzustellen, der gegenwärtig erörtert wird."