Geheimvertrag zwischen Bayer AG und Uni Köln vor Gericht

Kritiker wollen Offenlegung der Vereinbarung erreichen

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Eine Kontroverse ( Das Schweigen der Forscher) über ein Kooperationsabkommen zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG wird nun vor Gericht ausgetragen. Die industriekritische "Coordination gegen BAYER-Gefahren" (CBG) hat Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, um die Einsichtnahme in den Vertrag zu erzwingen, den Hochschule und Konzern Anfang 2008 geschlossen hatten.

Die Forschungskooperation erstreckt sich auf die Bereiche Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Weil die Bedingungen nicht publik gemacht wurden, befürchten Kritiker negative Auswirkungen auf klinische Forschung und wissenschaftliche Standards. Die Kritiker haben sich zu dem gerichtlichen Vorgehen entschlossen, nachdem alle Forderungen nach Offenlegung des Vertrags oder Erläuterungen der Universität auf taube Ohren stießen.

"Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen", sagt nun CGB-Sprecher Philipp Mimkes. Dies gelte vor allem für den "sensiblen Bereich der Pharmaforschung". Bereits Ende 2008 hatten deswegen zehn Organisationen die Offenlegung der Vereinbarung gefordert und der Universität einen Fragenkatalog zukommen lassen.

Die Hochschule verweigert seither nicht nur die Herausgabe des Vertrages, sondern auch die Antworten auf die Nachfragen. Damals wollten die unterzeichnenden Organisationen etwa wissen, inwieweit der Vertragstext die Freiheit der Forschung einschränkt, ob negative Ergebnisse auch publiziert werden und wie die Eigentumsrechte an etwaigen Innovationen geregelt sind. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nehme Institutionen der Forschung und Lehre von der Auskunftspflicht aus, argumentierte der Justiziar - und verweigerte die Antworten. Im Büro des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit teilte man diese Einschätzung nicht. Der Vertrag beziehe sich lediglich auf "organisatorische Fragen", stellte das Gremium fest.

Um Klärung zu erhalten, habe man sich nun zur Klage entschlossen, heißt es bei der CGB. Multinationale Konzerne vereinnahmten die Universitäten zunehmend als preiswerte Forschungseinrichtungen, kritisiert Axel Köhler-Schnura. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre werde dadurch pervertiert.