Abgewrackte Stoppschilder oder: Internetsperren gegen Kinderpornographie vom Tisch

Außer Kontrolle

Schwarz-Gelb verzichtet endgültig darauf, die Sperren gegen Kinderpornographie im Netz einzusetzen. Das Zugangserschwerungsgesetz soll aufgehoben werden.

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Auch wenn es ein Grund ist, das (virtuelle) Champagnergläschen zu heben um mit all jenen, die sich erfolgreich gegen Internetsperren gegen "Kinderpornographie" eingesetzt haben, anzustoßen, so bleibt doch ein schaler Nachgeschmack beim Genießen.

Wie unter anderem bei der Sueddeutschen Zeitung zu lesen, hat die schwarz-gelbe Regierung im deutschen Ländle sich darauf geeinigt, das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz ad acta zu legen - demnächst soll es aufgehoben werden. Damit bleibt es bei dem, was bisher auch möglich war: dem Löschen der Seiten, die strafbare Inhalte im Sinne von "Dokumentation sexueller Gewalt" enthalten. Das Sperren der Seiten ist somit kein Thema mehr.

Das ist, keine Frage, eine gute Nachricht, doch angesichts der Regelungen in Bezug auf "Kinderpornographie", die unter anderem auch Anwälte und Ärzte aufschrecken lassen, bleibt die Frage, inwiefern hier weiterhin das (virtuelle) Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird wenn Menschen, die zu jung aussehen, in ihrer sexuellen Selbstbestimmung eingeschränkt werden, nur weil behauptet wird, dass Bilder, die wie "Kinderpornographie" wirken könnten, auch jemanden verleiten könnten, damit nicht zufrieden zu sein und deshalb dann reale Kinder sexueller Gewalt auszusetzen. Es sind viele "könnte, würde, hätte, möglicherweise, eventuell" und ähnliche Worte in Bezug auf die Anfix- und Steigerungsthese, die letztendlich dafür herhalten müssen, dass der- oder diejenige, die minderjährig wirkt, genauso behandelt wird. Allerdings nur virtuell, was auch die Absurdität der These vom "rechtsfreien Raum Internet" einmal mehr deutlich aufzeigt.

Nichtsdestotrotz: es ist ein Sieg der Vernunft, der allerdings viele Kräfte erfordert hat, viel Geld und viel Engagement - nur damit letztendlich ein Gesetz zu Fall gebracht wird, dass von Anfang an unter dubiosen Umständen zustande kam, das unter noch dubioseren Umständen plötzlich nicht mehr angewendet werden sollte obgleich es doch geltendes Recht darstellte, und dass letztendlich auch nur der Profilierung von wenigen diente, die mittlerweile längst weitergezogen sind und andere Steckenpferde entdeckt haben, während andere, die sich mühsam gegen dieses Gesetz wehrten, als Kindervergewaltigungsbefürworter beschimpfen lassen mussten. Es ist insofern ein bitterer Sieg, dennoch aber ein Sieg.