Pflichtleistungen und das Prinzip Hoffnung

Außer Kontrolle

Ein Landessozialgericht NRW lässt ALG II-Empfänger hoffen, während das Sparpaket Pflicht- zu Ermessensleistungen umwandelt. In Zeiten klammer Kassen also zu: Keine Leistungen.

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Das LSG NRW lässt ALG II-Empfänger hoffen, die auf Grund der geltenden Rechtslage nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Eine gern genutzte Argumentation lautet: selbst schuld, wer in die private KV wechselt - der hat dann halt Pech. In Zeiten beruflicher Unsicherheit und von ALG II ist diese Argumentation aber letztendlich nur ein kurzsichtiges Argument für eine gesetzliche Krankenversicherung für alle. Wer nun aber in einer privaten KV war und ins ALG II rutscht, für den ergab sich somit das Problem, das er einerseits ja laut Gesetz zu einer KV verpflichtet ist, andererseits aber die finanziellen Mittel dafür fehlten. Das Landessozialgericht NRW hat einem ALG II-Empfänger Recht gegeben, der auf die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenkasse geklagt hatte. Allzu oft heißt es nämlich, dass die zuständigen Ämter nur einen Teil übernehmen, weshalb der ALG II-Empfänger dann schnell in die Schuldenfalle gerät.

Währenddessen ist eher unbemerkt im Zuge des "Sparpaketes" eine kleine, unfeine Regelung in Kraft getreten, die, wie auch der Wegfall des Elterngeldes bei ALG II-Empfängern, gerade die unter den "Spar"regelungen leiden lässt, die für die gesamte Situation (aka Krise) am wenigsten können. Es ist besonders zynisch, wenn die Politik dann maulheldenhaft verkündet, dass ja in Deutschland die Menschen über ihre Verhältnisse gelebt hätten und daher alle "sparen" müssen, wenn einerseits diejenigen, bei denen jetzt erneut die finanzielle Daumenschraube angesetzt wird, nicht einmal über die Verhältnisse leben konnte weil sie bereits am Existenzminimum angelangt ist und andererseits ganze Bevölkerungsschichten von den "Sparplänen", die größtenteils auf dem Prinzip Hoffnung basieren, nicht betroffen ist.

So wurde, nur kurze Zeit nachdem noch vollmundig angekündigt wurde, dass die BA ihren Service verbessern würde und ALG II-Bezieher mit besserer Förderung rechnen können, nachdem die Ideen von "Coaches" die Runde machten, die alle fit für den Arbeitsmarkt machen sollen... kurz nach all diesen Ankündigungen, die unter anderem auch beinhalteten, dass für alle unter 25 innerhalb von 6 Wochen ein Job- oder Weiterbildungsangebot zur Verfügung stände, schnell mal geregelt, dass diverse Pflichtleistungen für Arbeitsssuchende nunmehr zu Ermessensleistungen werden. Während also bisher noch ein Rechtsanspruch bestand, liegt es jetzt im Ermessen des unter Zeit-, Arbeits- und finanziellem Druck stehenden ausführendem Sachbearbeiter/Case-Manager, ob eine solche Leistung gewährt wird. In Zeiten klammer Kassen dürfte die Entscheidung dann einmal öfter heißen: Abgelehnt. Zu Pflichtleistungen gehören beispielsweise der Existenzgründerzuschuss oder der Anspruch auf nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Die Regierung erhofft sich durch dise Neuregelungen auch, dass ab 2013 die Ausgaben für ALG II um insgesamt 4,5 Milliarden gesenkt werden. Inwiefern solche Regelungen und solche Träume für die Zukunft den Namen "Sparen" verdient haben sei einmal dahingestellt.