Ist nach NPD-Leaks zweiter Anlauf für Verbotsverfahren beendet?

Wie die Materialsammlung zum Parteiverbotsverfahren in die Hände der NPD geriet, ist noch nicht bekannt

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Soviele Zugriffe dürfte die Homepage der NPD schon lange nicht gehabt haben. Die Partei hat Auszüge der von einer Bund-Länderkommission herausgegebenen Materialsammlung zum Parteiverbotsverfahren veröffentlicht.

Dort sollen auf über 1000 Seite Beweise aufgelistet sein, die für ein Verbot der Partei sprechen. Die NPD will damit ihre vorgebliche Harmlosigkeit beweisen. In Wirklichkeit dürfte es der auch innerparteilich unter Druck geratenen Parteiführung um Holger Apfel vor allem um öffentliche Aufmerksamkeit sowie darum gehen, die eigenen Reihen zu schließen. Die rechten Kritiker der gegenwärtigen Parteiführung organisieren einen „freundeskreis-udo-voigt“-im-sächsischen-reichenbach-gegründet&Itemid=44: Freundeskreis Udo Voigt, benannt nach Apfels Vorgänger und Konkurrenten.

Apfel ist es weder gelungen, die Partei bei Wahlen über der Promillegrenze zu halten , noch erfolgreiche Demonstrationen zu organisieren. Daher muss die Parteiführung auf einen Mediencoup zurückgreifen, um sich in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Nun stößt es aus bürgerrechtlicher Perspektive in der Regel auf Zustimmung, wenn als Geheim- oder Verschlusssache deklarierte Papiere öffentlich werden. Das ist auch bei dem von der NPD ins Netz gestellten Schriften nicht anders. Es gibt keinen Grund, der Öffentlichkeit Dokumente vorzuenthalten, die ein Parteienverbot vorbereiten helfen sollen.

Fakten aus öffentlichen Quellen zusammengetragen?

Die Behörden haben immer betont, dass die Belege von Polizei und Verfassungsschutzbehörden aus öffentlichen Quellen zusammen getragen worden seien. Die Diskussion der nächsten Tage wird zeigen, ob dies der Realität entspricht.

Sollte nachgewiesen werden können, dass in die Sammlung auch Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Quellen eingeflossen sind, könnte der zweite Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren beendet sein, bevor er richtig begonnen hat. Die Zahl der Kritiker ist groß und sie gehören nicht nur zu den Kreisen, die die NPD unbedingt erhalten wollen. So gehörte der sächsische Landtagsabgeordnete der Grünen Johannes Lichdi einerseits zu den erklärten NPD-Gegnern und andererseits zu den Kritikern des Verbotsverfahrens, dem er aus rechtlicher Sicht keine Chancen einräumt. Wie er haben sich weitere Politiker der Grünen für Protest gegen Neonazis und gleichzeitig gegen ein staatliches NPD-Verbot ausgesprochen. Auch sie dürften begrüßen, dass die Materialsammlung, die das Verbot vorbereiten soll, nun öffentlich ist.

Dass sich dabei ausgerechnet die NPD profilieren kann, ist eher den Politikern zuzuschreiben, die mit Verboten hantieren und denen das zivilgesellschaftliches Agieren gegen Rechts auch meist ein Dorn im Auge ist. Wenn, wie bereits angekündigt, nun Ermittlungen gegen die NPD wegen Veröffentlichung der Papiere eingeleitet werden sollten, verschaffen sie der Partei den Nimbus verfolgter Bürgerrechtler, den sie braucht.

Hintergründe für Veröffentlichung noch ungeklärt

Zudem sind die Behörden blamiert, weil es offensichtlich im Apparat Menschen gibt, die solche Papiere auch an die NPD lancieren. Ob dabei Sympathien mit der rechten Partei oder bürgerrechtliche Erwägungen eine Rolle spielten, ist einstweilen nicht zu klären.

Auffällig ist allerdings schon, dass das Papier der NPD und nicht einem Nachrichtenmagazin oder einer Internetplattform zugespielt wurde, die solche Dokumente veröffentlicht. Da sich zur Zeit auch die unterschiedliche Staatsorgane über ein zweites Verbotsverfahren uneinig sind - während der Bundesrat dafür war, hielt sich die Bundesregierung bedeckt -, ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung im Kontext dieses Streits unter den Staatsapparaten steht.