Märtyrertum heute: 12 Wochen kein Arbeitslosengeld wegen Papst"diffamierung"

Außer Kontrolle

Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert schon mal den Rauswurf. Bei der Caritas ist das dann anscheinend u.a. auch der Papst. Und wer so handelt, der fliegt nicht nur, sondern erhält auch eine Arbeitslosengeldsperre

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Keine Frage, in Zeiten des Internet lässt sich bei unvorsichtigen Menschen schnell mal herausfinden, wie sie über dies und das denken. So mancher Arbeitgeber surft letztendlich jeden Tag im Netz der Infos und schaut, ob sich kein unvorsichtiger Arbeitnehmer finden lässt, der seiner Frustration über die Arbeitsbedingungen freien Lauf gelassen hat. Ein solches Vorgehen führt dann schnell, ganz im Sinne der "Arbeitgeberloyalität", zur Abmahnung oder zur Entlassung.

Wer z.B. bei der Caritas beschäftigt ist, so urteilte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg ((L 12 AL 2879/09), der habe sich auch außerhalb seiner Dienstzeit so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebes entstehe. Im vorliegenden Fall ging es um einen bei der Caritas beschäftigten Pfleger, der im Internet den Papst "beleidigt" habe - er selbst sah seine Beiträge als Satire an. Sein Arbeitgeber drohte ihm daraufhin mit einer fristlosen Kündigung, schloss jedoch einen Aufhebungsvertrag mit dem Pfleger. Sein nachfolgender Gang zur Arbeitsagentur brachte allerdings schlechte Neuigkeiten mit sich: 3 Monate lang (12 Wochen) wurde ihm das Arbeitslosengeld (ALG I) gesperrt, da, so lautete die Begründung, der Aufhebungsvertrag nicht aus einem wichtigen Grund geschlossen wurde. Ein solcher wichtiger Grund sei aber notwendig, um einer Sperre des Arbeitslosengeldes entgegenzuwirken.

"Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Texte gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätspflichten nachhaltig verletzt", ließ das Gericht verlautbaren. Damit ist klar, dass bei den Kirchen beschäftigte Menschen sich der Religionskritik, insbesondere hinsichtlich ihrer eigenen Kirche, enthalten oder diese zumindest so äußern sollten, dass man ihrer nicht so leicht habhaft wird, wollen sie nicht gekündigt werden.