Nachhilfe kriegt doch jeder, alter Hartzie

Außer Kontrolle

Was sich manche ALG II-Empfänger so alles einbilden. Da wird doch glatt der Nachwuchs als "atypisch" angesehen, nur weil er Lernschwierigkeiten hat... dabei ist das doch "voll normal".

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Dass ALG II-Empfänger... pardon, Hartzies, im allgemeinen nicht nur mit eidotterverseuchtem Unterhemd vor dem auf Dauerberieselung eingeschalteten Plasmafernseher vor sich hin vergetieren, sondern auch jede Gelegenheit nutzen, um in den Genuss der allzu üppigen Zusatzleistungen zu kommen, die sich durch den Mehrbedarf, den die lilanen Robenträger Deutschlands anmahnten, ist bekannt. Egal ob es um behinderte Kindern, um Zusatzkosten zur Beförderung wegen einer Behinderung oder, wie im jüngsten Fall, um Nachhilfe geht, ALG II-Empfänger, das muss hier einmal festgestellt werden, sehen sich anscheinend als etwas Besonderes an.

Die Ärmsten der Ärmsten der Ärmsten ( ,Sir) werden nicht müde, Sozialgerichte mit ihren unsinnigen Klagen zu überfluten, als seien dies nur die Tränen der Klageweiber an der Mauer, die die Hartzies von den anderen trennt. Und nun also Nachhilfe. Nachhilfe für den Sprössling, der das Gymnasium besucht. Was an sich schon fragwürdig erscheint, denn angesichts der Tatsache, dass sich ALG II-Tum sowieso vererbt, soll doch die junge Dame froh sein, wenn man sie auf die nächste Haupt- oder Realschule schickt, statt jetzt noch den Steuerzahler damit zu belasten, hier für die Rechen- und Lernschwäche einer ALG IIlerin der zweiten Generation aufzukommen. Aber nein, die Eltern der Dame mussten ja vor Gericht ziehen und mal wieder eben dieses mit einer Klage belasten - was glücklicherweise nun ein Ende fand (falls die ewigen Querulanten nicht gegen die Entscheidung angehen).

Dabei ist es doch ganz einfach: "Was ein "Nicht ALG II-Empfänger nicht lernt, das lernt der ALG II-Empfänger nimmermehr." Oder einfach ausgedrückt: Zwar hat die junge Dame eine Rechen- und Lernschwäche und die Lehrer empfahlen Nachhilfestunden (welche nicht von der Schule kostenfrei angeboten wurden), aber da jeder zweite bis dritte Gymnasiast Nachhilfestunden benötigt, ist ein solcher Bedarf nicht atypisch. Und nur atypischer Mehrbedarf spielt seit dem Urteil des BVerfG eine Rolle bei der Frage, ob die Eltern nun mehr Geld erhalten oder nicht.

Ja, gäbe es ein außergewöhnliches familiäres Ereignis, das zu den Lernschwierigkeiten führe, dann wäre dies anders - ein solches Ereignis wäre beispielsweise der Tod eines Elternteils, eines nahen Verwandten oder einer guten Freundin etc. Da wird es dann wohl Zeit für einen Amoklauf - sicher, das wird einige nicht atypische, sondern typische Vorurteile bekräftigen, aber wenigstens wird die Nachhilfe bezahlt. Aber könnte die junge Dame richtig rechnen, dann hätte sie das bestimmt schon bedacht und würde keiner Nachhilfe bedürfen.