Universität Düsseldorf entzieht Schavan den Doktorgrad

Die "schriftliche Promotionsleistung" der Wissenschaftsministerin wurde für ungültig erklärt, weil sie wissenschaftlichen Standards nicht genügt. Schavans Anwälte wollen gegen die Entscheidung Klage einreichen

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Die Entscheidung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Universität in Düsseldorf ist gefallen: Die Doktorarbeit von Wissenschaftsministerin Schavan wird für ungültig erklärt und der Doktorgrad entzogen. In der Stellungnahme ist die Rede, dass in der Dissertatiuon Schavans nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte "in bedeutendem Umfang" zu finden sind, deren Häufung und Konstruktion sowie die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis das Gesamtbild ergäben, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte".

Mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ist der Entschluss eindeutig ausgefallen. Das ist bemerkenswert, umso mehr als bei dem vor zwei Wochen eingeleiteten Plagiatsverfahren auch Stellungnahmen zur Sache von Annette Schavan überprüft wurden. Sie wies darin laut der Pressemitteilung der Universität Düsseldorf auf "eine Besonderheit erziehungswissenschaftlicher Promotionskultur in den frühen 80er Jahren" hin, womit auch der Anwalt Schavans argumentiere. Die Düsseldorfer Prüfer ließen den Verweis nicht gelten. Lakonisch wird dem entgegengehalten:

"Inwiefern dies aber Besonderheiten beim Zitieren begründet, konnte vom Fakultätsrat nicht nachvollzogen werden."

Es gelten demgegenüber heute wie damals Zitierregeln, die nicht erlauben, was Schavan in ihrer Doktorarbeit gemacht hat, macht die Universität in ihrer Stellungnahme klar. Umsonst betonte die Wissenschaftsministerin mehrmals, dass sie nicht abgeschrieben habe und nicht getäuscht habe und schließlich brachte sie zur Verteidigung noch an, dass sie einer anderen Promotionskultur angehört hat - für die Aufrechterhaltung wissenschaftlicher Standards gelten andere Maßstäbe, daran wollte die Düsseldorfer Universität nicht gerüttelt wissen. Auch sie war schließlich unter Druck geraten. So war die Entscheidung auch wissenschaftspolitisch wichtig, wie sich aus der Presseerklärung deutlich herauslesen lässt.

Dort werden nämlich insbesondere zwei Argumente festgehalten und mit Fettdruck herausgehoben: die Qualität sowie der Umfang der festgestellten Plagiatsstellen - und das öffentliche Interesse am Schutz der Redlichkeit wissenschaftlichen Qualifikationserwerbs.

Demgegenüber sind die Argumente von Seiten Schavans, genannt wird "der lange Zeitabstand, der seit der Anfertigung der Arbeit verstrichen ist, sowie der Umstand, dass die Betroffene neben ihrer Promotion über keinen anderen Studienabschluss verfügt", trotz der von Leitern der deutschen Wissenschaftsorganisationen geleisteten Unterstützung der Ministerin für weniger schwer befunden worden.

Das Urteil der Prüfer hat eine besondere Schärfe, weil es mit wissenschaftlichen Standards gegen die Wissenschaftsministerin argumentiert, die Redlichkeit und Integrität reklamiert und diese Qualitäten erst in einem politischen Schritt unter Beweis stellen würde. Ein Rücktritt wäre jetzt geboten.

Doch liegt Schavan mehr an anderem, vorrangig am Willen zur Selbstbehauptung. Sie will nach Auskunft ihrer Anwälte gegen den Entzug ihres Doktortitels klagen. Damit wird sie die Auseinandersetzung aber nur hinziehen und ihre Reputation nicht retten können. Wer, wie jeder nachlesen kann, in den begründeten Verdacht gerät, eine wissenschaftliche Leistung vorgetäuscht zu haben, der sollte zumindest, wenn er wie Schavan als Wissenschaftsministerin für die Integrität der Universitäten und der von ihnen verliehenen Abschlüsse verantwortlich ist, eigene Fehler eingestehen und vom Amt zurücktreten. Schavan schadet sonst auch dem Ansehen der deutschen Wissenschaft im Ausland.