PETA-Holocaust-Kampagne bleibt verboten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland aufgrund der besonderen Geschichte des Landes gerechtfertigt

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Ein öffentlicher Vergleich des Holocausts mit anderen Ereignissen galt in Deutschland außerhalb des Heavy Metal lange Zeit als Tabu. 1999 wurde dieses Tabu in der Debatte um die Haltung der Grünen zum Angriffskrieg im Kosovo vom damaligen deutschen Außenminister Joseph Fischer gebrochen. Diese Instrumentalisierung blieb bis heute ohne rechtliche Folgen für ihn. Möglicherweise auch deshalb, weil Fischer später behauptete, der Vergleich sei gar nicht so gemeint gewesen – obwohl er beim grünen Zielpublikum damals genau so ankam.

Anders erging es der extremistischen Tierschützergruppe PETA, die fünf Jahre später die Kampagne "Holocaust auf Ihrem Teller" startete, in der sie historische Bilder der Massenvernichtung von Menschen in der Nazizeit solchen aus der industriellen Tierhaltung gegenüberstellte. In den Texten zur Kampagne verglich man unter anderem "sechs Millionen Juden" mit "sechs Milliarden Hühnern", die jährlich "in Schlachthäusern sterben, um als Brathähnchen zu enden".

Dagegen klagte der Zentralrat der Juden in Deutschland. Das Landgericht und das Kammergericht Berlin kamen in der Folge zu dem einhelligen Ergebnis, dass die Kampagne Persönlichkeitsrechte von Holocaustüberlebenden und ihren Angehörigen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Urteile nicht an, wies aber in dem Beschluss dazu darauf hin, dass die Organisation, die selbst massenhaft Haustiere einschläfert, Schicksale "bagatellisiert und banalisiert" und offenbar Schwierigkeiten mit dem Unterschied zwischen Mensch und Tier hat.

Dass der Oberste Gerichtshof in Österreich die Kampagne trotzdem von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, ermutigte PETA, mit dem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen, der letzte Woche seine Entscheidung verkündete. Das noch nicht rechtskräftige Urteil stellt fest, dass ein Verbot der Kampagne in Deutschland aufgrund der Geschichte des Landes gerechtfertigt ist. In anderen Ländern bleibt die Werbung legal. Dort kann der Tierschutzorganisation (deren Anhänger teilweise im Verdacht stehen, an Brandstiftungen, Körperverletzungen und "Tierbefreiungen" beteiligt zu sein) allerdings auch argumentativ mit härteren Bandagen begegnet werden, indem man sie beispielsweise mit der Täterseite im Nationalsozialismus in Verbindung bringt.