Menschenrechtsgerichtshof stoppt Zwangsräumung in Spanien

Spanien hat Angst, dass es in Straßburg zum Präzedenzfall kommt, schließlich ist eine adäquate Wohnung in Spanien ein Verfassungsrecht

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In Spanien schöpfen die vielen Familien wieder etwas Hoffnung, denen eine Zwangsräumung droht. Immer wieder bringen sich verzweifelte Menschen dabei um. Doch nun wurde bekannt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Räumungsverfahren in der Hauptstadt Madrid gestoppt hat. Der Anwalt einer 24-jährigen Frau mit zwei Kindern hatte sich am vergangenen 6. Dezember an die Straßburger Richter gewandt, nachdem in Spanien der Rechtsweg ausgeschöpft war.

Wie Telepolis erfahren konnte, hatte der Anwalt César Pinto Cañón die Richter gebeten, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um die Räumung im Madrider Arbeiter-Stadtteil Vallecas zu verhindern. Er argumentierte mit der "extrem prekären ökonomischen Situation der Familie" und berief sich auf die Menschenrechtskonvention, nach der niemand einer "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" unterworfen werden dürfe. Obwohl es sich um eine junge Sinti-Frau handelt, argumentierte er nicht mit dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 14, weshalb die Entscheidung allgemeine Signalwirkung hat.

Die spanischen Behörden wurden angesichts des Verfahrens aufgefordert, "die Klägerin und ihre Kinder nicht aus der Wohnung zu räumen, die sie besetzt hält". Die schon für den 13. Dezember angesetzte Räumung wurde ausgesetzt. Der EGMR hatte zudem nachgefragt, welcher Ersatzwohnraum angeboten worden sei. Dass die Frau eine leerstehende Wohnung der Wohnungsbehörde (IVIMA) 2009 besetzte, auf die sie seit 2007 vergeblich gewartet hatte, stört das Gericht nicht. Spanien hatte deshalb gegenüber Straßburg argumentiert, dass sie "kein Recht verteidige, sondern ein Privileg anerkannt bekommen will".

Doch in der spanischen Verfassung steht in Artikel 47, dass alle "das Recht auf eine menschenwürdige und angemessene Wohnung haben". Dieses Recht wurde der Frau lange verweigert. Das würde bei einer Räumung ohne Ersatzwohnung erneut eintreten. Spanien hat Angst vor einem "Präzedenzfall", geht aus einem Schreiben an die Richter hervor. Der Anwalt hofft angesichts von 400.000 Familien, die seit Beginn der Krise schon geräumt wurden, auf einen "Präzedenzfall". Wenn das Gericht den Fall zur Behandlung annimmt und im Sinne seiner Mandantin entscheidet, dann wird es zumindest in Zukunft kaum noch möglich, Familien mit Kindern auf die Straße zu setzen, egal wie der Fall gelagert ist. Der EGMR nimmt nur etwa ein Prozent der Verfahren an und entscheidet die Mehrzahl im Sinne der Kläger.

Noch immer drohen etwa 400.000 Familien Zwangsräumungen, weil sie meist wegen Arbeitslosigkeit die Hypotheken für ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen können. Der Vorstoß der Straßburger Richter ist, angesichts der Weigerung der konservativen Regierung, gegen das soziale Drama wirksam vorzugehen, der zweite Hoffnungsschub. Kürzlich stellte die Generalanwältin am Luxemburger Gerichtshof fest, dass die Verbraucher in Spanien gegen missbräuchliche Klauseln in Kreditverträgen "schutzlos" seien. Sie verfügten über keine "effizienten Rechtsmittel", die sie vor "Zwangsversteigerung, den Verlust des Eigentums und der Räumung" schützen. Ein Urteil steht an. In den überwiegenden Fällen schließt sich der Gerichthof der Einschätzung der Generalstaatsanwältin an.