Anpassung an "technische Veränderungen"

Das Bundesverkehrsministerium prüft eine Abschaffung der Dynamopflicht

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur verkehrstüchtigen Ausstattung eines Fahrrades gehört in Deutschland nach § 67 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch ein Dynamo. Dieser kleine Generator besteht aus einem Permanentmagneten und einer Drahtwicklung. Durch Drehen erzeugt er beim Fahren aus der Bewegungsenergie Strom, mit dem Vorder- und Rücklicht versorgt werden können.

Seit den 1990er Jahren gibt es aber immer mehr Räder, die mit abnehmbaren batteriebetriebenen Lampen ausgestattet sind. An ihnen muss bislang auch dann ein Dynamo befestigt werden, wenn er in der Praxis gar nicht mehr zur Beleuchtung verwendet wird. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Nun hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Experten in seinem Ministerium, bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, beim Deutschen Institut für Normung und in weiteren Einrichtungen damit beauftragt, bis zum Frühjahr zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die unbedingte Dynamopflicht angesichts der technischen Veränderungen gelockert werden könnte. Das bestätigte ein Ministeriumssprecher letzte Woche Telepolis.

Wie eine mögliche Neuregelung konkret aussehen wird, ist noch unklar: Eine der diskutierten Optionen sieht vor, dass Erwachsenenfahrräder sich auf Batterien oder Akkus verlassen dürfen und nur noch Kinderfahrräder über einen Dynamo verfügen müssen: Den können sie einschalten, wenn sie ihr Batterielicht vergessen haben. Außerdem soll Voraussetzung sein, dass der Radfahrer mit dem nicht von einem Dynamo betriebenen Licht nicht nur besser gesehen wird, sondern auch selbst andere Verkehrsteilnehmer besser sieht. Psychedelische Speichenlichter werden also auch weiterhin nicht ausreichen.

Kritiker befürchten, dass mit einem Wegfall der Dynamopflicht die Zahl der Radfahrer, die Nachts oder in der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind, potenziell steigen könnte, weil bei einem Ausfall der Batterie kein Ersatz vorhanden ist. In solch einem Fall wären Radfahrer verpflichtet, umgehend abzusteigen und ihr Gefährt zu schieben. Den in Twitter aufgetauchten Alternativvorschlag eines am Sattel angebrachten reflektierenden Organspendeausweises wird man im Bundesverkehrsministerium wahrscheinlich nicht ernsthaft in Betracht ziehen.