Uran über den Acker ins Trinkwasser

Pro Jahr werden 167 Tonnen Uran per Dünger aufs Land verteilt

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Die Kommission Bodenschutz (KBU) fordert den Urangehalt in Düngern endlich gesetzlich zu begrenzen. Das Umweltbundesamt schlägt ebenfalls Grenzwerte und bis dahin kurzfristig die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für uranhaltigen Dünger vor. Uran ist ein auch natürlich vorkommendes Schwermetall, das Lebewesen sowohl durch Radioaktivität, als auch durch seine chemische Giftigkeit schädigen kann. Weil das Uranyl-Kation in Größe und Ladungsdichte dem hydratisierten Ca2+-Ion ähnelt, wird es leicht in Skelett und Nieren eingelagert und ist im Körper langfristig wirksam.

In Düngemitteln kommt Uran in höheren Konzentrationen durch das beigemischte Phosphat aus Sedimentgestein vor, die Konzentrationen in den untersuchten Kunstdüngern liegen bei 2-200 mg Uran/kg je nach Herkunft. Die Landwirtschaft in Deutschland hat, konservativ geschätzt, von 1951 bis 2009, allein mit mineralischen Phosphat-Düngern, 1.400 bis zu 13.000 t Uran auf den Äckern verteilt, was einer Belastung der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 0,1 – 0,7 kg Uran pro Hektar entspricht. Das Uran aus den Düngemitteln reichert sich dabei im Grundwasser an und gelangt so ins Trinkwasser.

Aber auch organische Dünger können Uran enthalten, allerdings in sehr viel geringeren Dosen, allerdings haben sich auch beim Klärschlamm die Gehalte zwischen Anfang der neunziger Jahre und 2008 von 1,2 mg/kg auf 2,4mg/kg bereits verdoppelt. Wenn weiterhin, wie im derzeitigen Mittel der letzten 10 Jahre, jährlich 167 Tonnen Uran über den Dünger verteilt werden, wird das zu einer langfristig teuren Trinkwasseraufbereitung führen, um das Uran wieder abzuscheiden.

Obwohl der Eintrag also schon lange besteht, gibt es noch immer keine Kennzeichnungspflicht oder Grenzwerte. Die KBU empfiehlt, für den Uran- und Cadmium-Gehalt in Phospaht-Düngern eine Kennzeichnungspflicht ab 20 mg Uran je kg und einen Grenzwert von 50 mg Uran je kg einzuführen und sich dafür einzusetzten, dass entsprechende Grenzwerte europaweit eingeführt werden. Und auch bei den Grenzwerten für Trinkwasser hinkt die EU hinterher. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 2011 einen gesundheitlichen Leitwert für Trinkwasser von 30 μg/Liter empfiehlt, ist in der EU-Trinkwasserrichtlinie kein Wert für Uran festgelegt.