...denn sie haben Funkverkehr

Außer Kontrolle

Neue Erkenntnisse über die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage führen die Beteuerungen, es ginge lediglich um schwere Straftaten und um eine dosiert angewandte Maßnahme, ad absurdum

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Das Fischen im Mobilfunktrüben

Nicht-individualisierte Funkzellenabfrage - der Bandwurmbegriff klingt harmlos, bezeichnet aber eine keineswegs so harmlose Maßnahme. Im Gegensatz zur individualisierten Funkzellenabfrage wird hier nicht nachgefragt, wann und wo jemand mittels Handynummer xyz telefoniert hat und mit wem. Vielmehr geht es darum herauszufinden, wer innerhalb eines gewissen Zeitraums und eines gewissen örtlichen Radius überhaupt ein Handy nutzte. In den meisten Fällen, die bisher bekannt wurden, geschahen diese Funkzellenabfragen nicht etwa auf Grund eines konkreten Verdachtes oder entsprechender Verdachtsmomente, vielmehr wurde letztendlich ins Blaue hinein gefischt.

Nebem dem bekannten Fall des Mannes, der einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke warf und dadurch eine Frau tötete, war es vor allen Dingen das Geschehen in Dresden, das die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage (niFA) ins Licht der Öffentlichkeit rückte. Dresden ist jedes Jahr Schauplatz von Neonazidemonstrationen sowie entsprechender Gegendemonstrationen und -kundgebungen. Die Polizei, die nach eigenen Angaben wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelte, warf am Tage der Demonstration ihr virtuelles Schleppnetzt aus und fischte eine beeindruckende Zahl von Daten ab: über 1.034.000 Mobilfunk-Verbindungsdaten und -Bewegunsprofile wurden am 18. und 19. Februar 2011 auf diese Weise erlangt. Der Fall blieb bislang ungeklärt.

Die Berichte über dieses Fischen im Trüben waren es, die die Problematik über die reinen Datenschutzkreise hinaus bekannt machte und auch klarmachten, welche Rolle die Vorratsdatenspeicherung (VDS) hierbei spielt(e).

Datenspeicherung - alles ganz freiwillig

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur VDS die bisherige Gesetzgebung gestoppt und insofern die Verpflichtung zur Speicherung bestimmter Daten, die mit Telekommunikation zusammenängen, als nichtig erklärt, doch viele TK-Unternehmen speichern freiwillig und dies über einen Zeitraum von wenigen Tagen bis hin zu etlichen Monaten. Das Ergebnis dieser laut Aussage der TK-Unternehmen aus technischen oder abrechnungstechnischen Gründen notwendigen Datenspeicherung sind Datenhalden, auf die die Strafverfolgung dann zugreifen kann. Eine Art unheilige Allianz aus überlasteten Richtern, fehlerhaften Staatsanwälten, übereifrigen, aber oftmals wenig versierten Strafverfolgern und speichernden TK-Unternehmen schafft so die Möglichkeit, Datenschleppnetze auszuwerfen, in denen sich fast jeder jederzeit verfangen kann, nur weil er die TK nutzt.

Datenvermeidung bzw. Datensparsamkeit wären hier das Gebot der Stunde, doch die TK-Unternehmen haben sich diesen Regelungen und dieser Idee bisher größtenteils nicht anschließen können, weshalb gerade auch die großen Unternehmen damit zu willigen Daten(unter)händlern geworden sind.

Wer hat denn da telefoniert?

Wie heute durch eine Meldung auf Netzpolitik.org bekannt wurde, ist Dresden kein Einzelfall. Auch in Berlin wird die Möglichkeit zur Rasterfahndung gerne genutzt - denn nichts anderes ist das möglichst umfangreiche Abgreifen von großen Datenmengen in der Hoffnung, diese Datenmengen mit anderen Datenmengen zusammenzuführen, um das Nadelmuster im Datenheuhaufen zu finden.

In Berlin geht es um Brandstiftung, genauer gesagt, um brennende Autos. Die Aussage der Hamburgischen Polizei, die ebenfalls die Autobrandstifter suchte und dafür Datenhalden durchkämmte, ist insofern vielsagend und verräterisch:

"Auch wenn es sich um zahlreiche verschiedene Brandstifter handelt, so gibt es doch beim Täterprofil eine Schnittmenge von etwa 80 Prozent, die auf alle zutrifft", so ein Beamter. Quantitativ ist das ein Problem. "Es sind immer noch Hunderte." Deshalb ist die Polizei an einer Verknüpfung möglichst vieler Daten interessiert. "Es gibt da viele Möglichkeiten. Wir klären noch, was datenschutzrechtlich geht und was nicht", so ein Polizist. (Quelle: welt.de)

Die Berliner Polizei scheint ebenso darauf zu hoffen, dass sich durch die Datenberge, die mit anderen Daten abgeglichen werden, vielleicht irgendwann irgendwo und irgendwie Muster oder gar Treffer ergeben. Die Berliner Fraktion der Piratenpartei hat als direkte Antwort auf die nunmehr veröffentlichten Informationen nicht nur Fragen an den Innensenator gestellt, sondern auch das Thema "Massenhafte Funkzellenüberwachung in Berlin - Ausmaß und Hintergründe offenlegen!" für die Sitzung des Innenausschusses am Montag, dem 23. Januar 2012, eingereicht. Ob dieser zugelassen wird, bleibt offen.

Die Fälle, in denen also die niFA angewandt wird, zeigen deutlich, dass es auch hier, wie bei der VDS, nicht um das geht, was allgemein unter "schweren Straftaten" vermutet wird. Nicht Mord und Toschlag, Terrorismus oder Kinderpornographie sind es, die die niFA begründen, es sind Landfriedensbruch oder z.B. Brandstiftung. Brandstiftung ist jedoch ein Vergehen, das stets auch genau beleuchtet werden muss, denn allzu oft wird angenommen, die Brandstiftung hätte auch fahrlässige Tötung beinhaltet, was jedoch dann gesondert erwähnt wird.

Eines ist klar: die alles andere als begründet und verhältnismäßig angewandte Maßnahme der niFA wird im Zusammenspiel mit der (freiwilligen) VDS zum Minenfeld für jeden, der telefoniert oder auf andere Weise Telekommunikation nutzt. Allzu schnell wird so jeder, der eine Demo gegen Rechts besucht, der einfach nur in der Nähe eines Tatortes war (bzw. dessen Handy dort war), egal ob zu Besuch, dort wohnend oder warum auch immer, allzuschnell wird auch jeder, der nur ein Handy besitzt, ein Datensatz, der anderen hinzugefügt wird, die wieder anderen Datensätzen hinzugefügt werden. So schnell ist man also auch in irgendwelchen Datensammlungen, ohne es zu wissen, ohne zu kontrollieren, wer auf diese Datensammlungen Zugriff hat, warum und wieso, ohne ggf. auch die Möglichkeit zu haben, sich dagegen rechtlich zu wehren (denn eine Information über diese Erfassung erfolgt nicht).

Wenn dies kein Argument gegen eine VDS ist, dann ist die Frage, welche Argumente überhaupt noch wahrgenommen werden oder ob die Abstumpfung gegenüber diesen datenschutzrechtlichen Fragen und all seiner Auswirkungen auf den Menschen schon so weit fortgeschritten ist, dass es den Menschen völlig egal ist, wer welche Daten über sie speichert. Ob sie selbst dies noch kontrollieren können und ob sie insofern gegen einen Staatsapparat, der nicht nur Daten sammelt, als würde er befürchten, ohne diese Mengen an Daten zu verhungern, sondern der diese Daten auch verflechten, analysieren, bewerten und einordnen kann, ohne dass er darüber Auskunft gibt und Rechenschaft ablegt, dann noch eine Chance haben oder sich in die Resignation und die Hoffnung, dass "es mich nicht nicht trifft" flüchten, das dürfte insofern jeder nunmehr für sich selbst entscheiden müssen.