Ein Placebo gegen die Auswüchse in der Leiharbeit

Mit einem windelweichen Gesetz will Arbeitsministerin von der Leyen die Leiharbeit regulieren

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Der Umgang der Drogeriekette Schlecker mit ihren Angestellten sorgte im vergangenen Jahr für viel Wirbel in der Öffentlichkeit. Die Handelskette nutzte die Schließung kleinerer Filialen aus, um Mitarbeiter zu entlassen. Anschließend sollten diese wieder in neu eröffneten, größeren Filialen in der Nähe für Schlecker tätig werden - als Leiharbeiter in der konzernnahen Firma Meniar.

Für die Angestellten bedeutete das nicht nur eine erhöhte Arbeitsplatzunsicherheit, sondern auch deutliche Lohneinbußen. Von der Leyen zeigte sich entsetzt über diese Praxis, gab fleißig markige Interviews und demonstrierte Stärke. Mit einem Gesetz sollten derartige Praktiken verboten werden: eine Ministerin greift durch.

Das Ergebnis von von der Leyens medial groß angekündigter Initiative findet in Form eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung am Donnerstag seinen Weg in den Bundestag. Doch was im Entwurf steht, ist nicht mehr als ein Placebo, geschaffen für einen einzigen Spezialfall. Künftig, so will es der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb, sollen Beschäftigte nicht innerhalb von sechs Monaten nach einer Kündigung als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen im gleichen Konzern beschäftigt werden dürfen. Ausdrücklich erlaubt bleibt es, Arbeitnehmer zu kündigen, um sie anschließend zu gleichen Konditionen wie zuvor als Leiharbeiter wieder einzustellen. Finanziell wäre dies für die Betroffenen wohl kein Verlust, ein Druckmittel wäre dies dennoch - immerhin geht die Arbeitsplatzsicherheit verloren.

Ebenfalls nicht erfasst wird der Fall, dass ein Konzern einen Teil seiner Stammbelegschaft entlässt, um sie anschließend durch bisher betriebsfremde Leiharbeiter zu ersetzen. Stimmt der Bundestag dem Gesetzentwurf aus dem Hause der Ministerin von der Leyen zu, so wird ein zweiter Fall Schlecker zwar verhindert. Die zahlreichen anderen Möglichkeiten, die Leiharbeit zu missbrauchen bleiben jedoch unangetastet.

Weitere Elemente des Gesetzentwurfes sind die Verpflichtung der Entleihbetriebe, Leiharbeiter über freie Stellen in ihrem Unternehmen zu informieren, damit diese sich gezielt bewerben können. Ob die Brückenfunktion der Leiharbeit damit signifikant verbessert werden kann, ist allerdings fraglich. Immerhin führte der Wirtschaftssoziologe Hajo Holst in einer Anhörung im Arbeitsausschuss des Bundestages zu der Gesetzesvorlage aus, dass es einen Trend gebe, die Leiharbeit immer weniger für das Abfangen von Auftragsspitzen einzusetzen, sondern mit ihrer Hilfe Tarifverträge zu umgehen und das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Holst sprach von einer "strategischen Nutzung" der Leiharbeit.

Ein spürbarer Fortschritt hingegen dürfte die im Entwurf festgeschriebene Öffnung der im Betrieb vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen für die Leiharbeiter bedeuten. Bisher ist es beispielsweise oftmals so, dass Leiharbeiter zwar weniger verdienen als die Stammbelegschaft, in der Kantine jedoch höhere Preise zahlen sollen, weil sie als Gäste behandelt werden. Ausnahmen sind den Unternehmen hier allerdings erlaubt, wenn eine Gleichbehandlung mit zu hohem bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Die Arbeitgeber kritisieren diese neue Regelung, da sie sie als ersten Schritt hin zu Equal Treatment, also der absoluten Gleichbehandlung der Leiharbeiter mit der Stammbelegschaft sehen - wozu auch die Zahlung gleicher Löhne gehören würde.

Einen alternativen Antrag wird die Linkspartei in den Bundestag einbringen. Er sieht unter anderem die Zahlung gleicher Löhne ab dem ersten Arbeitstag, einen Flexibilitätszuschlag von 10 Prozent sowie eine auf drei Monate beschränkte Überlassungsdauer vor. Holst lobte den Vorschlag der Linken. Er verhindere die Umgehung der Tarifverträge, ohne die Leiharbeit als Instrument, um Auftragsspitzen zu bewältigen, komplett in Frage zu stellen.