Ende der Volleinspeisung

Ab Januar müssen sich Betreiber von Solaranlagen zwischen Einspeisemanagement oder zwangsweiser Drosselung entscheiden

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Photovoltaik-Anlagen müssen ab 2013 ihre Leistung auf 70 Prozent der Anlagenleistung begrenzen oder am "Einspeisemanagement" teilnehmen, wobei der jeweilige Netzbetreiber die Anlage dann abregeln kann. Betroffen sind Solarstrom-Anlagen bis 30 kW, die ab 2012 ans Netz gingen, und alle Neuanlagen. Erfüllen Betreiber diese Anforderung ab dem 1. Januar nicht, können sie die Vergütung ihres Solarstroms verlieren.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rät, die Entscheidung für eine der beiden Möglichkeiten von der jeweiligen Anlage und den Anforderungen der Netzbetreiber abhängig zu machen. Wenn Netzbetreiber z.B. auf die noch sehr teuren Fernabschaltgeräte bestehen, kann die Drosselung auf 70% der Anlagenleistung wirtschaftlicher sein, insbesondere auch dann, wenn es gelingt, den Eigenbedarf zur Peak-Zeit um die Tagesmitte so zu steigern, dass die geringere Netzeinspeisung ausgeglichen wird.

Wessen Anlage so installiert sind, dass sie gar nicht die volle Leistung bringen kann, etwas durch Verschattung oder Montage auf der Ost- und Westseite eines Daches, hat möglicherweise gar keine weiteren Ertragsverluste bei der 70-Prozent-Abregelung zu erwarten. Die meisten Anlagen sind aber gerade so ausgerichtet worden, dass sie optimale Erträge bringen. Die harte Kappung um 30 Prozent würde bei ihnen einen relativ hohen Ertragsverlust bedeuten. Fällt bei diesen Anlagen deshalb die Entscheidung auf das Einspeisemanagement, dann muss eine Fernsteuerung installiert werden, mit der der Netzbetreiber die Stromeinspeisung der Photovoltaik-Anlage bei Bedarf reduzieren kann.

Wie diese Installation zu erfolgen hat, dazu haben die mehr als 900 Verteilnetzbetreiber unterschiedliche Vorstellungen, auch dazu, welche Kosten die Anlagenbesitzer denn für die "Rundsteuerempfänger" zahlen müssen. Nach Angaben des BSW liegen diese zwischen 0 und 600 Euro. Eine Entscheidung für Einspeisemanagement oder Abregelung ist aber nicht endgültig, sondern kann später wieder geändert werden, zum Beispiel, wenn die Komponten billiger werden.

Im günstigsten Fall könnte die neue Regelung auch Anstoß für neue Steuerungskonzepte sein. Denn das Gesetz sieht lediglich eine Reduzierung der Leistung am Netzanschlusspunkt vor. Steigt die Leistung also über 70 Prozent, dann könnten Verbraucher dazugeschaltet oder Batterien beladen werden. Der Eigenverbrauch würde so erhöht, der Bezug von teurem Netzstrom und die Ertragsverluste einer Drosselung aber vermieden werden.