Koalition beschließt neues Monopolrecht für Presseverlage

Für die Verwendung "kleiner Teile" von Meldungen sollen zukünftig Abgaben fällig werden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bislang ist in Deutschland und anderswo auf der Welt die konkrete sprachliche Umsetzung tagespolitischer oder anderer Meldungen mit dem Urheberrecht geschützt, nicht aber der Inhalt. Das ist in demokratischen Staaten unter anderem deshalb notwendig, weil sich Skandale sonst mit Verweis auf "Geistiges Eigentum" unterdrücken ließen. Trotzdem hat die Koalition aus Union und FDP nun beschlossen, den deutschen Verlegern ein von CDU und SPD vor der Wahl 2009 versprochenes neues Monopolrecht zu gewähren, das sich mit der Pressefreiheit nur sehr bedingt vereinbaren lässt.

Neben Suchmaschinenbetreibern und "News-Aggregatoren" sollen künftig auch "gewerbliche Anbieter" in eine neue Verwertungsgesellschaft einzahlen, wenn sie "kleine Teile" von Meldungen verwenden. Dass Blogger und NGOs mit der Begrenzung auf "gewerbliche Anbieter" aus dem Schneider sind, könnte ein Trugschluss sein, denn in der Vergangenheit verstanden es findige Anwälte, das Vorliegen einer Gewerblichkeit schon dann zu behaupten, wenn jemand Amazon-Links oder Werbeeinblendungen eines kostenlosen Dienstes verwendete. Darüber hinaus ist auch "News-Aggregator" ein durchaus unscharfer Begriff, mit dem der Anwendungsbereich des neuen Monopolrechts sehr weit ausgedehnt werden könnte. Da die Schutzfrist des neue Monopols auf ein Jahr begrenzt werden soll, dürfte aber immerhin der Großteil der Archive von Säuberungen verschont bleiben.

Als treibende Kraft hinter dem Beschluss gilt der Axel-Springer-Verlag, dessen Manager das neue Monopol auch in der Öffentlichkeit immer wieder lautstark gefordert hatten. Ob Springer mit der neuen Regelung langfristig zufrieden sein wird, ist allerdings offen: Für Google ist es ein Leichtes, sich durch die Entfernung von Zeitungen aus dem Angebot einer Zahlungspflicht zu entziehen und Blogger dürften sich Links auf die Welt und die Bild-Zeitung zukünftig im Zweifelsfall sparen. Bislang kann der Axel-Springer-Verlag (trotz der die Lobbyarbeit um das neue Monopolrecht begleitenden Klagen) auch in den Online-Sparten hohe Gewinne vorweisen. Wie sich diese nach einer deutlichen Verringerung der Sichtbarkeit entwickeln, bleibt abzuwarten.