Fall Mollath: Abgehörte Telefonate beschäftigen Rechtsanwaltskammern

Kritik an forensischer Psychiatrie in Bayreuth – Bundesverfassungsgericht fordert Stellungnahme von Beate Merk ein

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Nun hat sich auch die Münchner Rechtsanwaltskammer im Fall des in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth einsitzenden Gustl Mollath geäußert. Grund sind abgehörte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein. Wie Telepolis bereits berichtete, haben Mitarbeiter der Klinik Telefonate mitgehört und Inhalte dokumentiert.

Schlimm:

Die Dokumentation ist in eine gutachterliche Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth eingeflossen, die die Strafvollstreckungskammer im Zuge der vorgezogenen Überprüfung der Unterbringung angefordert hatte. In einem Schreiben der Münchner Rechtsanwaltskammer wird nun betont, dass die Kommunikation zwischen Mandant und Verteidiger rechtlich geschützt ist. Lorenz-Löblein hatte im Mai die Rechtsanwaltskammer über den Vorfall informiert. Etwas verklausuliert schreibt die Kammer: „Unter diesen Umständen kann sich ein Verwertungsverbot von Inhalten für dieses mitgehörte Telefonat ergeben.“ Im Schreiben heißt es weiter, die Münchner Rechtsanwaltskammer habe sich auch an die Rechtsanwaltskammer in Bamberg gewandt, damit diese den Vorgang mit dem Bezirkskrankenhaus erörtern könne. Dabei solle es insbesondere darum gehen, dass Mollath „die Möglichkeit geschützter Telefonate mit seiner Verteidigerin eingeräumt wird.“

Lorenz-Löblein betonte gegenüber Telepolis, dass dieser Umgang der forensischen Psychiatrie in Bayreuth mit ihren Rechten als Verteidigerin ein großes Problem darstelle. Die Anwältin sagte, dass beispielsweise dokumentiert worden sei, wie sich ihr Mandant bei ihr am Telefon über eine Situation in der Klinik beschwert habe – genau diese Beschwerde sei dann auch protokolliert worden. „Wozu ist die Verteidigung da, wenn Inhaftierte der Verteidigung keine Beschwerden mitteilen dürfen?“, kritisierte Lorenz-Löblein.

Merkwürdig teure Verträge von psychiatrischen Anstalten mit Telefonanbietern

Die Verteidigerin von Gustl Mollath verwies außerdem darauf, dass auf den Telefonkarten, die Mollath sich kaufen muss, um nach außen telefonieren zu können, der Betrag verhältnismäßig schnell aufgebraucht werde und übrige Centbeträge verfallen, da diese zu gering seien, um ein weiteres Telefonat führen zu können. Dieses Problem sei ihr aus mehreren Bezirkskrankenhäusern bekannt.

Lorenz-Löblein sagt: „Der Minutenpreis erscheint mir sehr hoch. Es gibt überall Flatrate-Verträge. Ich weiß, dass es eine Entscheidung gab, dass ein Heim verpflichtet wurde, einen für die Bewohner günstigen Telefonvertrag abzuschließen. Ich frage mich, wem kommen die hohen Telefongebühren zugute? Wie wurde eigentlich der Telefonbetreiber ausgesucht? Ich weiß, dass es mindestens in einem Bundesland eine Aktion gibt, weil es ein "Telefonmonopol" geben soll. Eine Gesellschaft betreibt anscheinend alle Telefone.“

Bundesverfassungsgericht hat Stellungnahmen angefordert

Mittlerweile hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in den Fall Mollath eingeschaltet. Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowohl die bayerische Justizministerin Beate Merk, als auch die Bundesanwaltschaft zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. Dabei haben die Karlsruher Richter den Behörden eine Frist gesetzt: Bis zum 23. Juli müssen sich Merk und die Bundesanwaltschaft zu dem Fall äußern.

Bereits seit Januar 2012 liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde, die der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack eingereicht hatte.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt, die Intervention des Bundesverfassungsgerichts werte Kleine-Cosack als Hinweis darauf, dass Karlsruhe „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ werde. Lorenz-Löblein bewertet das Eingreifen des Verfassungsgerichts als „erfreulich“ und verweist darauf, dass nun die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Gelegenheit habe, sich nochmal zu besinnen, um „das Verfahren von Amts wegen aufzugreifen und erneut zu entscheiden.“ Denn im Juni hatte Bayreuth die weitere Unterbringung von Mollath angeordnet. Die Anwältin stellt fest, dass der zuständige Staatsanwalt in diesem Vollstreckungsverfahren sich der Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth kritiklos angeschlossen habe.

Die Anwältin sagte außerdem, das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Oktober des vergangenen Jahres eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Bayreuth, die vom Oberlandesgericht Bamberg im Beschwerdeverfahren bestätigt wurde, zurückverwiesen.“ Und: „Auch das Oberlandesgericht Bamberg kann - auch wenn noch keine Beschwerdebegründung vorliegt – jederzeit eine Entscheidung zugunsten meines Mandanten aussprechen.“

Der Druck auf die bayerische Justizministerin wird derzeit immer größer. Anfang der Woche forderte der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) Merk zum Rücktritt auf, woraufhin ihm die Ministerin riet, den Mund zu halten. Am Freitag wurde zudem bekannt, dass der Psychiater Klemens Dieckhöfer die bayerische Justizministerin Beate Merk wegen „Ehrabschneidung" anzeigte. Wie die Münchner Zeitung tz berichtet, hat Dieckhöfer im Februar 2012 die psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath angezweifelt und die bayerische Justizministerin auf die Schwachstellen der Gutachten hingewiesen. Merk bezeichnete darauf hin Dieckhöfers achtseitige gutachterliche Stellungnahme vor dem Landtag als „unwissenschaftlich“.