Internetaktivisten legen MasterCard-Website lahm

Nach PostFinance haben sich die Aktivisten mit Mastercard ein neues Ziel gesucht, um gegen die finanielle Blockade von Wikileaks zu protestieren

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Während die Schweizer Postbank PostFinance heute die Mittel gefunden haben scheint, die DDoS-Angriffe auf ihre Website abzuwehren, hat sich die Gemeinschaftsaktion "Operation Payback" offenbar auf MasterCard ausgerichtet und deren Website heute lahm gelegt. Hinter dem Angriff stehen anonyme Internetnutzer, die so gegen das Kreditkartenunternehmen protestieren wollen, das keine Spenden mehr für WikiLeaks annimmt: "WE ARE GLAD TO TELL YOU THAT http://www.mastercard.com/ is DOWN AND IT'S CONFIRMED! #ddos #wikileaks", wurde stolz gemeldet.

"MasterCard is experiencing heavy traffic on its external corporate website – MasterCard.com", so CNN eine Meldung des Unternehmens wieder. "We are working to restore normal speed of service. There is no impact whatsoever on our cardholders ability to use their cards for secure transactions."

Mit dem DDoS-Angriff wird zwar die Website vorübergehend lahm gelegt, aber die Protestierer dringen nicht in sie. Schon vor Jahren wurden ähnliche virtuelle Protestaktionen von Befürwortern als Sitzblockade oder als virtuelles Sit-In verstanden, während die Gegner von krimimellen Handlungen oder gar vom Cyberwar sprachen ( Infowar und politischer Aktivismus). Aktivisten wollten Möglichkeiten für den elektronischen Widerstand schaffen, grundsätzlich wurde die Frage erörtert, warum legale Aktionen des bürgerlichen Ungehorsams oder auch nur die Versammlungsfreiheit nicht im Cyberspace stattfinden können.

Als im Juni 2001 die Website der Lufthansa wegen der Mithilfe bei der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zum Ziel eines solchen "virtuellen Sit-Ins" wurde, erklärte das deutsche Justizministerium, dass die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit nur auf die physische Anwesenheit "im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum" zu beziehen sei. Heute wären DDoS-Angriffe in aller Regel als Computersabotage bestrafbar.