Fall Mollath: Verteidigung will gegen Ex-Frau vorgehen

Rechtsanwalt Gerhard Strate wirft Petra M. Prozessbetrug vor

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Hat die Ex-Frau von Gustl Mollath die Habe ihres damaligen Mannes rechtswidrig aus dem Haus geräumt? Ja, meint Mollaths Verteidiger Gerhard Strate. In einer aktuellen Erklärung geht der Hamburger Strafverteidiger scharf mit Petra M. ins Gericht und schreibt ihr eine "bösartige Kaltblütigkeit" zu.

Strate geht davon aus, dass Petra M. die Habe von Mollath noch vor der Versteigerung des Hauses im Dezember 2007 entwendet habe. Er verweist außerdem darauf, dass Mollath seine Frau im Juni 2008 wegen der ihm abhandenen gekommen Habe auf Auskunft und Schadensersatz verklagt hat.

Die schriftliche Korrespondenz zwischen dem damaligen Rechtsvertreter von Mollath, Rechtsanwalt Christoph Edel, Petra M. und dem Amtsgericht Nürnberg hat Strate auf seiner Webseite veröffentlicht. Edels Kanzlei meinte gegenüber Telepolis, der Rechtsanwalt werde sich derzeit nicht zu dem Fall äußern, da ihn Mollath nicht von der Schweigepflicht entbunden habe.

Aus der Korrespondenz wird ersichtlich, dass Mollath auch vom Amtsgericht Nürnberg keine Hilfe erhalten hat. Mollaths Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hat der zuständige Richter aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen.

Mollaths Ex-Frau hat in einem Schreiben dem Gericht mitgeteilt, sie sei am 30. Juni 2006 in Nürnberg gewesen und habe in der Stadt zufällig eine ehemalige Nachbarin von ihr getroffen. Diese habe ihr dann mitgeteilt, dass in dem Haus, in dem Petra M. und Gustl Mollath gewohnt haben, "mindestens 30-40 Menschen ein- und ausgegangen" seien. Die Nachbarin habe festgestellt, dass das Schloss an der Haustür fehlte.

In dem Schreiben gibt Petra M. an, sie habe das Haus daraufhin aufgesucht und die Polizei über die Sachlage informiert. Unter Begleitung der Polizei habe sie dann das Haus betreten und einen Schlüsseldienst mit dem Einbau eines neuen Schlosses beauftragt. Darüber hinaus habe sie nur noch einmal das Haus betreten: am 8. August 2006 zusammen mit dem damaligen Betreuer. "Wertsachen", so ließ sie durch ihren Anwalt mitteilen, seien "definitiv keine entwendet" worden.

Strate schreibt hierzu, dass nun Mollaths Ex-Frau "die bei ihr befindlichen Wertsachen von Mollath sogar für ein Farbfoto im SPIEGEL zusammen[gestellt]" habe:

"Es wäre gut gewesen, wenn sie diese Zusammenstellung schon vor fünf Jahren gegenüber dem Amtsgericht Nürnberg vorgenommen hätte! Aufgrund ihrer falschen Darstellung gegenüber dem Amtsgericht Nürnberg wurde das seinerzeit von Mollath über seinen Anwalt gestellte Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen, ebenso die hiergegen gerichtete Beschwerde. Tatsächlich hatte sie – das ergibt sich aus der Berichterstattung des Nordbayerischen Kuriers und jetzt auch des SPIEGEL – das Haus [...] schon lange vor dem Versteigerungstermin geräumt und die Habe Mollaths rechtswidrig an sich genommen."

Strate geht davon aus, dass Petra M. Prozessbetrug zulasten seines Mandanten begangen hat und kündigt rechtliche Schritte bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an: "Diese Staatsanwaltschaft hatte Gustl Mollath im Frühjahr 2003 wegen des Diebstahls

eines

an seine damalige Ehefrau adressierten Briefes mit einer Anklage überzogen", schreibt er. Nun werde man sehen, welche Maßstäbe im Umgang mit Frau M. gelten.