Link-Verbot gegen Heise bestätigt

Das Landgericht München hat auch im Hauptsacheverfahren entschieden, dass heise online im Rahmen der Berichterstattung nicht die Homepage von Slysoft verlinken darf.

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Von
  • Holger Bleich

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine im Eilverfahren ergangene Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt, wonach heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens Slysoft setzen darf.

Das Urteil im Rechtsstreit mit Unternehmen der Musikindustrie entspricht im Tenor dem Beschluss, den dieselbe Kammer im Verfügungsverfahren gefasst hatte, und wurde so erwartet. Auch die Begründung enthält kaum neue Aspekte: Entgegen der Auffassung des Verlags sieht die Kammer in dem Verbot keine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Heise-Verlags gegen die Eilentscheidung nicht angenommen, sondern auf die Möglichkeit verwiesen, zunächst ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Verlag nun Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (hob)