Ausweitung der Monopolzone

Der EU-Rat winkt eine Verlängerung der Leistungschutzrechte für Tonaufnahmen durch, von der vor allem die Verwertungsindustrie profitiert

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Lobby-Arbeit hat sich ausgezahlt. Im Windschatten der Euro-Krise wurde das Vorhaben mit so wenig Geräusch wie möglich durchgesetzt. Wie schon im August berichtet, hatten sich die Mehrheitsverhältnisse im EU-Rat in der Frage geändert. So war es keine Überraschung, dass sich der EU-Ministerrat gestern für die Verlängerung der Schutzrechte für Tonaufnahmen von bislang 50 auf 70 Jahre entschied. Innerhalb von zwei Jahren sollen nun die Mitgliedsländer die neue Regelung in ihre Gesetzgebung aufnehmen.

Für die Richtline stimmten die Regieerungsvertreter von Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Zypern, Malta, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland Dänemark, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn und Bulgarien; dagegen die Schwedens, der Niederlande, Luxemburgs, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens und Rumäniens. Die österreichische und estnischen Regierungen enthielten sich. Bemerkenswert ist, dass in den Regierungen, die zustimmten, Vertreter aller etablierten politischen Richtungen sitzen.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler hatten sich ganz überwiegend gegen die Entscheidung ausgesprochen. Nach ihren Erkenntnissen kommt die Verlängerung Musikern nur in sehr seltenen Fällen zugute. Nutznießer ist vor allem die Musikindustrie, die nicht nur eigene Leistungsschutzrechte gewährt bekommt, sondern sich die der Musiker standardmäßig über Vertragsklauseln an Konzerne aneignet. Ebensowenig schafft die Verlängerung, die rückwirkend gilt, Anreize für musikalische Innovationen, die sie durch den Entzug von Remix-Material eher behindert. Auch Texter und Komponisten profitieren von der Regelung nicht, weil deren Monopolrechte von der Verlängerung gar nicht betroffen sind und ohnehin erst 70 Jahre nach ihrem Tod ablaufen.