Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig

Die im Streit um die Ausforschung von IT-Systemen häufig konkurrierenden Politiker haben sich laut Bundesinnenministerium auf eine einheitliche Linie beim Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes verständigt.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.

Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

Beobachter gehen davon aus, dass die große Koalition ansonsten die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen mehr oder weniger eins zu eins übernommen hat. Heimliche Online-Durchsuchungen sind laut Karlsruhe nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zugleich begründeten die roten Roben ein umfassendes Grundrecht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen, in das nur unter Beachtung hoher Hürden eingegriffen werden darf.

Trotzdem rechnet Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen mit erneuten Klagen gegen das neue BKA-Gesetz, so es denn eines Tages vom Bundestag verabschiedet werden sollte. Der Entwurf, welcher der Wiesbadener Polizeibehörde etwa auch Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zum großen Lauschangriff oder zur Rasterfahndung an die Hand geben will, würde dem Oppositionspolitiker zufolge "den gesamten Sicherheitsapparat umstrukturieren und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen". Dass Zypries hier mitgegangen sei, spreche eine deutliche Sprache über die Achtung der Bürgerrechte bei der SPD und im Justizministerium. (Stefan Krempl) / (pmz)