Südkorea: Fragwürdige Internetsperren für Online-Spiele

Die Regierung will unterbinden, dass Jugendliche unter 16 Jahren zwischen Mitternacht und 6 Uhr Zugang zu Online-Spielen haben

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Um Kinder und Jugendliche vor der Computerspielsucht zu schützen, hat die südkoreanische Regierung ein Gesetz eingeführt, das am vergangenen Freitag vom Parlament verabschiedet wurde, nach dem Jugendliche unter 16 Jahre ab Mitternacht bis 6 Uhr in der Früh daran gehindert werden sollen, an Onlinespielen teilzunehmen. Spiele, die sich mit Smart Phones spielen lassen, sollen zwei Jahre später entsprechend geregelt werden. Angeblich soll es in Südkorea fast eine Million spielesüchtige Teenager geben.

Die Konsequenzen eines solchen Jugendschutzgesetzes, das zudem nur wenige treffen wird, wären erheblich und ziemlich bedenklich – und sind vergleichbar mit dem in Deutschland bislang noch nicht umgesetzten Plänen, Internetsperren zu verhängen. Um die Sperre für Online-Spiele zu kontrollieren, muss eine strenge Überwachung eingeführt werden, deren Sinnhaftigkeit fraglich ist, die aber Tor und Tür für weitere Zensurmaßnahmen öffnen würde. Geplant ist nämlich, dass die Spieleanbieter automatisch die Kinder und Jugendlichen aus den Onlinespielen aussperren und gewährleisten sollen, dass diese sich nicht andere Online-Identitäten zulegen sollen. Wie das genauer realisiert werden kann, bleibt dunkel.

Kritiker warfen bislang ein, dass mit einer solchen Maßnahme der Export der koreanischen Spiele gefährdet werden könne, weil sie als gefährlich für Jugendliche erscheinen. Andere wenden das übliche Argument ein, dass damit nur der Zugang zu lokal angebotenen Spielen geregelt würde, während Online-Spiele auf ausländischen Servern und von ausländischen Anbietern frei zugänglich blieben. Andere fordern hingegen, dass das Alter auf 19 Jahre erhöht werden sollte.

Jetzt planen Bürgerrechtler, eine Petition beim Verfassungsschutzgericht einzureichen, das überprüfen soll, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform ist. Dabei geht es allerdings weniger um den Ausbau der Überwachung und Kontrolle, die durch die Einführung einer solchen technisch umgesetzten Maßnahme in vielerlei Hinsicht möglich würde, sondern um das Recht der Jugendlichen, nach Glück zu streben, und um das der Eltern, ihre Kinder selbst erziehen zu können.

Für die Kulturaktion gibt es das Recht zu spielen und damit sein Glück zu verfolgen auch für Jugendliche, die Subjekte von Rechten und nicht Objekte von Pflichten seien. Dies staatlich zu regulieren, würde das politische Prinzip verletzen, möglichst wenige Regulierungen einzuführen. Zudem sei das Ziel, damit die Spielesucht einzuschränken, fragwürdig. Die Sucht nach Spielen würde vor allem aus der stressigen Schulsituation heraus entstehen. Das könne man nicht gesetzlich regeln, wenn man die sozialen Faktoren nicht behandle.

Für das Familienministerium ist das Gesetz verfassungskonform. Schließlich würden auch Filme mit einer Altersfreigabe eingestuft. Das treffe auch auf Alkohol und Tabak zu, weswegen eine Spielesperre nicht als exzessiv zu sehen sei. Vielmehr würden durch die Sperre die fundamentalen Rechte der Kinder geschützt, nämlich die auf Leben, Schlaf und Gesundheit.