Fall Mollath: Plagiatsjäger erhebt Vorwürfe gegen Dr. Klaus Leipziger

Martin Heidingsfelder fordert Ulmer Universität auf, Dissertation des Chefarztes zu überprüfen

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Die Forensische Psychiatrie in Bayreuth um den Chefarzt Dr. Klaus Leipziger kommt nicht zur Ruhe. Leipziger, der im Fall Mollath das zentrale Gutachten verfasst hat, steht unter dem Verdacht, in seiner Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Das behauptet zumindest der bekannte Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder.

Heidingsfelder hat heute an der Universität in Ulm, an der Leipziger seine Doktorarbeit abgelegt hat, Anzeige erstattet. Das berichtet aktuell die Münchner Abendzeitung (AZ).

In einer Pressemitteilung von Heidingsfelder, die Telepolis vorliegt, schreibt der Plagiatsjäger, dass "bereits bei einer ersten kurzen Lektüre der "Dissertation" von Klaus Leipziger" eindeutige Plagiate entdeckt worden sein sollen. Hier hat Heidingsfelder eine entsprechende Stelle angeführt.

Beispielsweise steht in der Arbeit, die Leipziger ursprünglich zitiert:

  • Mit der Gesetzesänderung - so die Begründung weiter - sei deshalb keine inhaltliche Änderung der Aussetzungskriterien beabsichtigt.
  • Durch die Neufassung des Gesetzestextes werde lediglich klargestellt, daß es von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit abhänge, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung des Strafrestes zu verlangen sei
  • Dabei hängt es von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit ab, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung zur Bewährung zu verlangen ist.

In der Doktorarbeit von Leipziger heißt es dann:

  • Mit der Gesetzesänderung - so die Begründung weiter - sei deshalb keine inhaltliche Änderung der Aussetzungskriterien beabsichtigt.
  • Durch die Neufassung des Gesetzestextes werde lediglich klargestellt, daß es von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit abhänge, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung des Strafrestes (analog Maßregelvollzugs) zu verlangen sei.
  • Dabei hänge es von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit ab, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung zur Bewährung zu verlangen ist.

Weitere Stellen dieser Art führt Heidingsfelder auf seiner Website an.

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Martin Heidingsfelder. Bild: M.H.

Der Präsident der Ulmer Universität, Karl Joachim Ebeling, erklärte gegenüber Telepolis, wie die Uni nun mit den Vorwürfen umgehen werden, stellte aber klar, dass er als Präsident sich nicht in das Verfahren einmischen dürfe und auch nicht einmischen wolle. Um Missverständnissen vorzubeugen, sagte er, er kenne weder den Angeschuldigten noch die Details der Vorwürfe.

Ebeling sagte, derweil seien die Ombudspersonen der Uni mit dem Fall beschäftigt. Diese müssten nun die Anschuldigungen prüfen. Je nach Ergebnis dieser Prüfung, sei es die Aufgabe der Ombudspersonen dann eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Kommission für "Verantwortung in der Wissenschaft" auf den Plan gerufen wird. Und erst nach der genauen Überprüfung durch die Kommission werde ihm dann als Universitätspräsidenten das Ergebnis mitgeteilt.

Ebeling führte weiter aus, dass es zwar einerseits, auch im Interesse des Beklagten, wichtig sei, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, dass aber andererseits auch sorgfältig geprüft werden müsste. Sollte die Kommission sich mit dem Fall auseinandersetzen, rechnete er mit einer Dauer des Verfahrens von mindestens drei Monaten.

In seiner Pressemittelung kündigt der Plagiatsjäger an, "in den kommenden Wochen weitere von uns gefundene Plagiate aus dieser Arbeit [zu] dokumentieren". Leipziger war am Nachmittag für eine telefonische Stellungnahme gegenüber Telepolis nicht zu erreichen. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte Leipziger aber: "Mir liegen derzeit noch keine detaillierten und konkreten Kritikpunkte vor, die ich hätte überprüfen können."