Attest von Mollaths Ex-Frau doch echt?

Angeblich untersuchte nicht die Ärztin, von der Briefpapier und Stempel stammen, sondern ihr Sohn

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Im November berichtete der Stern, dass das von Gustl Mollaths Ex-Frau eineinhalb Jahre nach der behaupteten Tätlichkeit vorgelegte medizinische Gutachten gefälscht sein könnte, weil sich die Nürnberger Hausärztin Madeleine R. ( auf deren Briefpapier, mit deren Stempel und mit deren Namensangabe es ausgestellt wurde) heute nicht mehr daran erinnern kann. Außerdem soll ihre Sprechstundenhilfe eine Freundin der angeblich von ihrem Ehemann Gewürgten gewesen sein.

Nun trat Markus R., der ebenfalls als Mediziner tätige Sohn der Ärztin, mit der Aussage an die Öffentlichkeit, das Attest stamme nicht von seiner Mutter, sondern von ihm. Es sei deshalb erst ein Jahr nach der Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten entstanden, weil die ehemalige Hypo-Vereinsbank-Mitarbeiterin sich vorher noch nicht von ihrem Mann scheiden lassen wollte. Die in seinem Gutachten aufgeführten Hämatome rekonstruierte er eigenen Angaben zufolge aus einer Untersuchungsnotiz, die zwei Tage nach dem Zusammenstoß entstand. Die Ex-Frau selbst hat in der Wochenzeitung Die Zeit eine etwas andere Erklärung parat: Ihr zufolge war das Attest nur der Ersatz für ein schon damals ausgestelltes, das sie verloren hatte.

Zusammen mit einer Abfindung, die Mollaths Ex-Frau nach ihrer Entlassung aus den Diernsten der Hypo-Vereinsbank arbeitsgerichtlich zugesprochen bekam, reichte die Aussage Markus R.s dem Spiegel, um zu verkünden, die Affäre Mollath sei "doch kein Justizskandal". Allerdings bleiben bei einer Echtheit des Attests zahlreiche andere Merkwürdigkeiten bestehen - darunter auch erhebliche Zweifel an der gerichtlichen Wertung der Glaubwürdigkeit der heute als "Geistheilerin" tätigen Ex-Ehefrau, die ihren damaligen Arbeitgeber bei dessen interner Aufklärung der Schwarzgeldaffäre so lange anlog, bis es nicht mehr ging.

Offen bleibt auch, wieso die Staatsanwaltschaft in der Schwarzgeldaffäre nicht ermittelte und warum Justiz und Gutachter auch nach dem Bekanntwerden immer neuer Tatsachen an einmal gefällten Entscheidungen festhielten. Hinzu kommen das seltsame Verhalten des Richters Otto Brixner und der bayerischen Justizministerin sowie die Mängel bei der Revisionsprüfung.

Für Oliver García vom De legibus Blog liegt das Justizunrecht deshalb "auf einer anderen Ebene, nämlich darin, dass Mollath kein ernsthaft rechtsstaatliches Verfahren erhalten hat". Anders als der Spiegel-Autorin Beate Lakotta fiel dem Juristen auch auf, dass das neue Vorbringen von Markus R. im Falles seines Zutreffens zur Folge hätte, dass im Strafverfahren gegen Mollath durch die Namensangaben auf dem Dokument eine "zumindest objektiv" gefälschte Urkunde zum Einsatz kam. Die Staatsanwaltschaft muss deshalb jetzt prüfen, "ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist".