Freispruch für WikiLeaks-Unterstützer rechtskräftig

Verfahren gegen vormaligen Domain-Inhaber von Wikileaks.de beendet

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Berufung gegen den Freispruch des Hackers Theodor Reppe zurückgenommen. Reppe hatte 2009 eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müssen, weil er eine Domain hielt, die manche störte: Wikileaks.de. Weder die verlinkte Website konnte bei Reppe seinerzeit sichergestellt werden, noch dieses Internet, von dem man häufig liest. Immerhin hatten die Polizisten zutreffend Reppes Computer als solchen identifiziert, was keineswegs selbstverständlich ist. Nachdem der damalige Trick, irgendwas mit Kinderpornographie zu assoziieren, nicht einmal mehr die Regierung von der Unverzichtbarkeit von Zensurinfrastrukturmaßnahmen überzeugte, hatten denn nun auch die Dresdner Staatsanwälte ein Einsehen, so dass der Freispruch nunmehr rechtskräftig ist.

WikiLeaks-Gründer Julian Assange indes, der gegenwärtig die letzte Instanz gegen den Vollzug des europäischen Haftbefehls ausschöpft, verfolgt angeblich nunmehr neue Pläne, um wenigstens dem WikiLeaks-Server behördlichen Zugriff zu ersparen. So wird derzeit einem Bericht zufolge in Betracht gezogen, in der Tradition der "Piratensender" den Serverstandort in internationale Gewässer zu verlagern. Als mögliche Basis wird das legendäre Sealand genannt, eine aus dem Zweiten Weltkrieg stammende Seefestung vor Suffolk, die außerhalb der ursprünglichen gültigen Hoheitsgewässer liegt. Die Station war von Privatleuten besetzt worden, welche das „Fürstentum Sealand“ ausriefen und Radiosender betrieben, die nicht im Einklang mit der Rechtslage in Großbritannien standen. Die völkerrechtlichen Verhältnisse des Fürstentums werden unterschiedlich gesehen.

Ob Assange oder „seine“ Daten in internationalen Gewässern, wo auch immer, vor dem Zugriff der USA wirklich sicherer sind, darf bezweifelt werden. US-Militärs und -Geheimdienste waren etwa im Kalten Krieg nicht zimperlich, das Hausrecht vergleichbarer Einrichtungen zu verletzen, sogar bei Polarstationen und Unterseekabeln. Auch eigenmächtige Militäraktionen gegen Zwergstaaten haben in den USA eine gewisse Tradition. Bei der Besetzung des Eilands Grenada von 1983 wurde eine angebliche Waffenlieferung der Sowjets behauptet, die ähnlich real war wie die Massenvernichtungswaffen im Irak. Über den Stellenwert des Völkerrechts für die USA dürfte WikiLeaks aufgrund der eingegangenen Leaks keine allzu optimistischen Vorstellungen hegen.