Volker Beck bezweifelt effektive Strafverfolgung von Facebook-Nutzern, denen die Seite "Castor Schottern" gefällt

Der Erfahrung des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen nach stellen Staatsanwaltschaften von ihm gestellte Anzeigen wegen Beleidigung regelmäßig mit der Begründung ein, dass das Netzwerk keine Adressen herausgibt

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der letzten Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg Ermittlungen gegen Facebook-Nutzer, denen die Seite "Castor Schottern" gefällt, nicht ausschließt. Volker Beck, der Erster Parlamentarischer Geschäftsführers der Grünen, bezweifelt nun, dass Personen, die dort auf den Like-Button klicken, "große Angst vor Strafverfolgung haben" müssen.

Beck leitet diese Einschätzung von Erfahrungen ab, die er und sein Büro mit Anzeigen gegen Facebook-Nutzer machten, die ihn "homophob beschimpfen oder bedrohen, zu rassistischer und antisemitischer Gewalt aufrufen oder den Holocaust leugnen". Diese Anzeigen, so der Grünen-Politiker, würden mit der Begründung nicht verfolgt, dass das Netzwerk seinen Sitz in den USA hat und keine Adressen von Teilnehmern herausgibt.

Fraglich ist allerdings, ob die Auskunft der Staatsanwaltschaft Lüneburg deshalb, wie Beck meint, "nur eine billige Luftnummer" ist. Denn Adressen lassen sich – je nach Intensität des Verfolgungswillens - nicht nur durch Anfragen an die Firmenzentrale ermitteln: Gerade bei relativ seltenen Namenskombinationen könnten Nutzern mit Hausdurchsuchungen und Rechnerbeschlagnahmen sogar Ermittlungsmethoden drohen, die für die meisten Menschen gravierendere Eingriffe darstellen als die möglichen Strafen.