Kindergeld: Beschränkte familienpolitische Wirkung

ifo Institut: Kindergelderhöhungen haben kaum familienpolitische Effekte, im Gegensatz zum Ausbau des Betreungsangebots

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Zum ersten Januar 1996 wurde das Kindergeld deutlich erhöht, auf die heute gültige Währung umgerechnet, von rund 36 Euro für das erste Kind - und etwa 66 Euro für das zweite - auf jeweils 102 Euro für das erste und zweite Kind. Nach mehreren Erhöhungen, die auch mit Wahlversprechen zusammenhingen, gibt es mittlerweile jeweils 184 Euro für das erste und zweite, 190 für das dritte und 215 Euro für das vierte Kind (vgl Entwicklung Kindergeld seit 1936).

Das ifo Institut hat im Auftrag der Ministerien für Familie und der Finanzen die Kindergelderhöhung von 1996 daraufhin untersucht, welche Auswirkung sie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hatte, auf die wirtschaftliche Stabilität, die soziale Teilhabe von Familien und auf die Geburtenrate.

Dabei kommt das Institut auf eindeutige Ergebnisse: negative Beschäftigungseffekte bei Müttern; höhere direkte und zusätzliche indirekte Kosten ("in etwa auf dem gleichen Niveau wie die direkten Kosten") auf Seiten des Staates; insgesamt keine signifikante Veränderung der wirtschaftliche Situation von Familien, keine signifikanten Effekte "auf verschiedene Maße der sozialen Teilhabe, Zeitverwendung oder Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen"; keine eindeutigen Effekte auf die Geburtenrate.

Dreh- und Angelpunkt der Untersuchung ist die Erwerbstätigkeit der Mütter heraus. So wird auch immer wieder auf die heute maßgebliche Parallele zu den direkten Familienleistungen verwiesen: auf den Ausbau der Kinderbetreuung, die beiden Eltern Erwerbstätigkeit ermöglicht. Deren Auswirkungen wurde ebenfalls von ifo untersucht. Und das Urteil im Vergleich fällt eindeutig aus.

Die öffentlich geförderte Kinderbetreuung wirke sich positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die wirtschaftliche Stabilität von Familien aus – weil die Mütter besser verdienen. Auch der Staat profitiere dann durch mehr Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen. Das würde die direkten Kosten der Kinderbetreuungssubventionen sogar "zu einem beträchtlichen Teil decken".

Im Kontrast dazu konstatiert das Institut, dass Mütter bei Kindergelderhöhungen ihre Erwerbstätigkeit - den "Arbeitsumfang", wie es in der Studie nicht ganz korrekt heißt - reduzieren, die wirtschaftliche Situation des Haushals bleibe damit in etwa gleich - "die Kindergelderhöhung wird durch das nun niedrigere Arbeitseinkommen der Mütter wieder ausgeglichen". Am Ende widerspricht das Institut noch einer verbreiteten Anschauung:

"Außerdem zeigen die Ergebnisse eine leicht gestiegene Wahrscheinlichkeit einer Geburt für von der Kindergeldreform stärker betroffene Niedrigqualifizierte. Da das Ergebnis aber nicht robust über verschiedene Spezifikationen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wirkung praktisch Null ist."

In der Untersuchung nicht berücksichtigt wurde das Wohlergehen der Kinder. Eine Gesamtbeurteilung des Kindergelds wie auch der Betreuungssubventionen müsse "unbedingt auch weitere Aspekte wie deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der Kinder mit einbeziehen", räumt Helmut Rainer, Leiter des ifo-Forschungsbereichs Sozialpolitik und Arbeitsmärkte, ein.

Er spricht sich gegenüber der FAZ auch gegen den Umkehrschluss der Studie aus – gegen das Abschaffen des Kindergeldes oder Kürzungen. Das erste gehe schon aus rechtlichen Gründen nicht und die zweite Maßnahme würde die Geburtenrate "definitiv senken". Die Überlegung, ob man den Kinderfreibetrag ab einer gewissen Einkommenshöhe streichen könnte, kommt nicht zur Sprache. Vernachlässigt wird auch, dass das Kindergeld die Grundversorgung für Kinder garantieren soll.