Der Wikipediaeffekt beim Innenministerium

Außer Kontrolle

Die vom Max-Planck-Institut ausgeführte Studie zur Vorratsdatenspeicherung hat "keine Schutzlücken durch den Wegfall der VDS" konstatiert. Wie die zuständigen Ministerien damit umgehen, erinnert an manchen Wikipedia-Schreiber

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Die Relevanzkriterien bei Wikipedia sind gerade auch für Neulinge oft ein rotes Tuch. Warum etwas relevant genug ist, um Eingang in die Wikipedia zu finden bzw. warum es an dieser Relevanz mangelt, ist steter Streitpunkt zwischen einzelnen Nutzern. So manche Diskussion diesbezüglich hat nicht nur die WP-Nutzer verärgert. Manch einer mag sich an die Diskussion um den Verein Mogis e.V. erinnern, der nicht nur für WP irrelevant blieb, sondern dessen Irrelevanz dazu führte, dass übereifrige WP-Nutzer gleich etliche Links zu ähnlichen Vereinigungen aus anderen (durchaus relevanten) Artikeln entfernten. Oft genug erwecken übereifrige Löschantragssteller den Eindruck, Relevanz sei im Endeffekt eine arrogante Art und Weise, nicht nur die eigene Wichtigkeit und Unfehlbarkeit unter Beweis zu stellen, sondern vielmehr auch eine bequeme Möglichkeit, unbeliebte Themen auszublenden bzw. nicht in die WP aufzunehmen.

Mit ähnlicher Arroganz agitiert derzeit das Bundesinnenministerium, wenn dessen Sprecher Teschke verlautbaren lässt, dass die Studie, die das Max-Planck-Institut im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte, "für das Bundesinnenministerium nicht von Relevanz ist". Die Studie ergab, dass sich durch den Wegfall der VDS keine Schutzlücken ergeben würden, was allem Anschein nach nicht das ist, was sich die Auftraggeber erhofften. Anders lässt sich kaum erklären, dass diese Studie, die seit immerhin einem halben Jahr bereits vorliegt, von den Bundesministerien weder veröffentlicht noch kommentiert wurde. Es liegt nahe anzunehmen, dass bei einem anderslautenden Ergebnis wie "Große Schutzlücken durch fehlende Vorratsdaten" die Studie gerade auch von den Ministerien und der Strafverfolgung in epischer Breite vor den Kameras zitiert, analysiert und kommentiert worden wäre. So aber blieb sie ein halbes Jahr lang den Augen der immerhin dafür zahlenden Bevölkerung verborgen, bis sie über Umwege den Chaos Computer Club erreichte, welcher letztendlich der Aufgabe nachkam, die von den beteiligten Ministerien zu erwarten gewesen wäre: Veröffentlichung.

Der Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf die Studienvergabepraxis bzw. den Umgang mit Studien durch Ministerien. Wird das gewünschte Ergebnis nicht erzielt, so wird nicht etwa innegehalten und das Ganze überdacht, nein, vielmehr wird mit stoischem (Tunnel)blick nach vorne das, was der eigenen Ansicht widerspricht, ausgeblendet und für irrelevant erklärt.

Die Reaktionen der Beteiligten sprechen Bände. Das BKA erklärt kurzerhand, dass Aufklärungsquoten hinsichtlich der VDS ja sowieso irrelevant sind, da Vorratsdaten am Anfang der Ermittlung stehen, die Aufklärung jedoch am Ende; das Innenministerium stellt fest, dass die Daten- und Faktenlage ja noch so gering ausfällt, dass keine Schlüsse aus der "Momentaufnahme2 des Institutes gezogen werden können (was jedoch nicht dazu führt festzustellen, dass auch für die gegenteilige Ansicht, nämlich die Notwendigkeit der VDS, entsprechende Daten und Fakten fehlen - eine Tatsache, die selbst die EU-Kommission bemängelt). Der Sprecher der Polizeigewerkschaft schafft es sogar, in seinem Plädoyer für die VDS deren Kritiker als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen.

Dass kurz nach dem VDS-Urteil jede Studie nur eine Momentaufnahme sein kann, ist eine Tatsache, die auch vor der Beauftragung des Instituts klar war. Klar ist jedoch auch, dass selbst während dieser kurzen Zeitspanne die Aufklärungsquoten im Bereich Kriminalität mittels Telekommunikation, glaubt man den VDS-Befürwortern, sich signifikant hätten verändern müssen. Zwar stehen die VDS-Daten oft am Anfang einer Ermittlung, doch sollte nicht weiter ermittelt werden können, weil diese fehlen, so müsste die Tat, wegen der ermittelt werden sollte, dennoch Eingang in die Statistik finden: als nicht aufgeklärter Fall.

Insofern ist auch die Argumentation des BKA-Chefs, dass Aufklärungsquoten und Ermittlungsanfänge nichts miteinander zu tun haben, nicht nachvollziehbar. Es sei denn, die Strafverfolgung beginnt bei manchen Fällen nicht einmal mehr mit der Ermittlung, weil sie meint, dass wegen der fehlenden Vorratsdaten sowieso keine Möglichkeit bestünde, den Täter zu fassen. Wenn dem so ist und insofern Ermittlungen aus Bequemlichkeit nicht mehr begonnen werden, dann wäre die Statistikfälschung, die sich dadurch ergibt, noch das geringsten Problem. Aber derartige Schlussfolgerungen dürften, genauso wie das Ergebnis der Studie, für diejenigen, die die VDS um jeden Preis wünschen, irrelevant sein.

Anmerkung am Schluss: dies stellt nur einen Kurzkommentar dar, eine ausführliche Auseinandersetzung samt Links etc. folgt.