Zerstörte Leben – der Fall Horst Arnold findet sein Ende

Außer Kontrolle

Heidi K., die Frau, die Horst Arnold einst fälschlich der Vergewaltigung bezichtigte, ist wegen Freiheitsberaubung zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. Bitteres Ende eines Justiz"irrtums".

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Ein fein halsstarrig Weib ...

In der Ballade "Die Füße im Feuer" ist es eine Frau, die bei einer Jagd auf Hugenotten bezichtigt wird, einen Hugenotten zu verstecken. Ihre Füße werden ins Feuer gehalten und sie stirbt schließlich. Es wird bis zum Ende nicht klar ob sie tatsächlich jemanden versteckte oder dies nur angenommen wurde, fest steht jedoch, dass das "fein halsstarrig Weib" schwieg und damit die Wut des Mannes entfachte, der sie schließlich tötete.

Im Fall Horst Arnold hat Heidi K. nicht geschwiegen, im Gegenteil – sie hat sich sehr ausführlich dazu geäußert, was ihr Horst Arnold angetan hätte. Anal vergewaltigt habe er sie, so Heidi K., die wie Horst Arnold auch als Lehrerin arbeitete. Mit dieser Beschuldigung setzte sie eine Maschinerie in Gang, die Horst Arnolds Leben dauerhaft zerstören sollte – denn die Beschuldigung, so sah es jetzt auch das Gericht als erwiesen an, war falsch. Hinter Heidi K.s Verhalten wird eine psychische Störung vermutet, ein Drang, Aufmerksamkeit zu erhalten, der sie ihr gesamtes Leben in der eigenen Vorstellung umdefinieren ließ. So finden sich in Heidi K.s Lebenslauf, nach ihrer eigenen Aussage (und oft ohne jegliche Beweise hierfür), sie stets misshandelnde Ehemänner, ein Polizist, der sich gegen Al Qaida stellte und deshalb verstarb, ein mit ihr gegen einen Pornoring ermittelnder Mann, der getötet wurde, ein Giftanschlag auf sie und eine tödlich verunglückte Tochter, hinzu kommen ein Hirntumor sowie eine Krebserkrankung. Das Drama beherrschte also ihr Leben, jedenfalls in ihrer eigenen Welt – "Drama Queen" im wahrsten Sinne des Wortes. "Histrionische Persönlichkeitsstörung" nennt sich diese Form der Störung, die oft mit einem sehr verführerischen Aussehen und Verhalten einhergeht. Das Problem bei dieser Störung ist, dass die Betroffenen das, was sie erzählen, selbst glauben, oft sogar bei eindeutigen Beweisen für ihre Lügen nicht von der Geschichte abweichen, sondern dann von Verschwörungen gegen sich bzw. von fehlendem Verständnis ausgehen. Bereits für den Betroffenen selbst ist diese Störung eine stete Behinderung, die ihn vom "normalen Leben" trennt, so sie nicht auch vernünftig behandelt wird; für jene, die sich im Phantasiegeflecht dieser Betroffenen wiederfinden, kann dies fatal enden, wenn die Störung nicht erkannt und somit per se von der durch den Betroffenen erzählten Wahrheit ausgegangen wird.

Der Säufer vergewaltigt bestimmt auch

Horst Arnold, den Heidi K. fälschlich beschuldigte, war schnell als wirklicher Täter angenommen wurden, eine anale Vergewaltigung wurde ihm zugetraut. Seine Neigung zum Alkohol wurde denn auch bei der Beurteilung des Falles wie auch seiner Rolle dabei, geschickt eingebaut. Thorsten Rock, der Heidi K. im späteren Verfahren gegen sie selbst verteidigte, verstieg sich beispielsweise in die Aussage, die Tatsache, dass in dem vermeintlichen Tatort ja immerhin 20 Personen ein- und ausgingen, stünde der Tatwahrscheinlichkeit nicht entgegen. Horst Arnold, so Herr Rock, sei es durchaus zuzumuten gewesen, dass er gesagt hätte "geh raus, wir machen´s gerade". Schon in wenigen Sekunden sei man als Mann ja auch mal richtig heiß und bei den sommerlichen Temperaturen steige auch der Testosteronausstoß.

Das Aussageverhalten der Heidi K. wurde im Verfahren gegen Horst Arnold jedoch nicht einmal berücksichtigt oder gar näher beleuchtet, auch ihre Verhaltensauffälligkeiten wurden erst später, nachdem sich ein Anwalt stetig für Horst Arnold einsetzte, unter die Lupe genommen. Da saß Horst Arnold jedoch bereits in Haft, verurteilt zu fünf Jahren und drei Jahren Führungsaufsicht – es sei nicht auszuschließen, dass er, gerade auch unter Alkoholeinfluss, erneut vergewaltigen würde, hieß es.

Horst Arnold büßte die Strafe bis zum Schluss ab, denn für ihn ergab sich eine Art "Schuldschleife", die sich vermindernd auf die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung auswirkt. Wer auch während der Haft keine Reue zeigt oder gar auf seiner Unschuld besteht, wird als charakterlich defizitär eingestuft. Was bedeutet, dass für jemanden, der tatsächlich unschuldig inhaftiert ist, nur die Möglichkeit besteht, durchzuhalten und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu hoffen, oder aber, um frühzeitig entlassen zu werden, eine Tat zu gestehen, die er nicht begangen hat.

"Auf eine Auseinandersetzung mit dem der Vollstreckung zugrunde liegenden Delikt lässt sich Herr Arnold nicht ein. Er leugnet die Straftat wie bisher." schrieb der Leiter der Justizvollzugsanstalt Darmstadt als Begründung dafür, dass es keinerlei Vollzugslockerungen geben würde. Selbst einfachste Lockerungen, die Ersttäter mit schwereren Straftaten erhalten, sind dem "Nichteingeständigen" somit verwehrt. Die Strafvollstreckungskammer schrieb: "Bei der Auseinandersetzung mit seiner Einweisungsdelinquenz bestritt er, die Tat begangen zu haben. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema bewegte sich deshalb in einem Spannungsfeld zwischen der Frage, inwieweit er ohne moralische Skrupel log oder zum Selbstwerterhalt auf die Ausblendung seiner Straftat angewiesen war."

Es gib insofern ab dem Moment, ab dem ein Unschuldiger in Haft sitzt, nur noch zwei Gründe dafür, dass er weiterhin auf seine Unschuld pocht: Verdrängung oder böswillige moralische Skrupellosigkeit. Die Unschuld, die tatsächlich vorliegen konnte, ist ab dem Zeitpunkt der Verurteilung in der Beurteilung des Menschen schlichtweg nicht mehr vorgesehen, es gilt vielmehr eine Schuldsvermutung. Noch zehn Wochen vor der Entlassung aus der Haft urteilte das Landgericht Darmstadt: "Eine reelle Chance, dass der Verurteilte im Fall einer Aussetzung der Reststrafe nicht wieder straffällig wird, vermag das Gericht nicht zu erkennen."

Endlich frei(gelassen)?

Am Beispiel Horst Arnold zeigt sich auch, dass eine Freilassung keineswegs bedeutet, dass das Leben so weitergeht, wie es bisher lief. Im Gegenteil – die Schule, an der er (wie auch Heidi K.) tätig war, hatte ihn fristlos entlassen, eine Wiederanstellung als Lehrer war nicht möglich, spätestens wenn er offenbarte, dass und weshalb er verurteilt worden war (immerhin klaffte eine Lücke von 5 Jahren in seinem Lebenslauf), lösten sich die Chancen auf anderweitige Anstellungen in Luft auf; seine Eltern nahmen ihn auf da er nunmehr ohne Dach über dem Kopf war, das Leben wurde nunmehr lediglich durch ALG II-Leistungen möglich.

Das schlimmste, so Horst Arnold, sei für ihn der stete psychische Druck gewesen. Immer hätte er sich zu einer Tat bekennen sollen, die er nicht getan hatte. Oft sei er suizidal gewesen, doch fürchtete er, dass ein Selbstmordversuch als Schuldeingeständnis gewertet werden würde. Auch hier zeigt sich die Ausweglosigkeit der Situation eines unschuldigen Menschen, der per Urteil als schuldig definiert wurde. Das Wiederaufnahmeverfahren zog sich hin, 2011 kam es letztendlich dann zum Freispruch Horst Arnolds, doch die Wiedereinstellung als Lehrer ließ weiterhin auf sich warten, genauso wie auch die Zahlung der Haftentschädigung. Am 29. Juni 2012 starb Horst Arnold an einem Herzinfarkt, die Haftentschädigungsansprüche gehen auf die Erben über.

Stetes Beharren auf der eigenen Geschichte

Seit 2008 wurde nunmehr auch gegen Heidi K. ermittelt. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Falsche Verdächtigung war als Anklagepunkt bereits verjährt. Es sollte jedoch bis 2012 dauern bis Heidi K. letztendlich verurteilt wurde – zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung. Bei der Justiz bot sich dabei eher ein beschämendes Bild. Zwar erinnerte sich der Richter, der einst Horst Arnold verurteilt hatte, noch gut an Herrn Arnold, bei Frau K. jedoch klafften Erinnerungslücken, die nicht einmal mehr Aussagen zur Verfassung, zum Aussehen oder gar ihrer Aussage zuließen. Erst jetzt, im Verfahren gegen Heidi K. wurde nachgeprüft, welche Diskrepanzen es bei ihren Aussagen gab, inwiefern Zeugen von den ursprünglichen Aussagen abwichen... Heidi K. bleibt weiterhin bei ihrer ursprünglichen Aussage, ihr Anwalt hat Revision angekündigt.