Invaliditätspension in Österreich

Teilinvalide werden auf den Arbeitsmarkt geworfen

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Seit Jahren ist in Österreich das angeblich viel zu niedrige Pensionsalter im Visier der Politik. Hauptverdächtige neben "Frühpensionisten" bzw. Frührentnern: die Invaliditätspensionisten. Nun soll es ernst werden mit "Rehabilitation vor Pension".

Über den Sommer wurde rasch eine Novelle zur Invaliditätspension zur Begutachtung ausgeschickt. Befristete Invaliditätspensionen für Menschen unter 50 Jahre sollen prinzipiell abgeschafft werden. Da nur 15% sofort eine unbefristete Pension bekamen, fallen die meisten unter die neue Regelung. Wer eine medizinische Rehabilitation bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) macht, soll als "Rehabilitationsgeld" das erhöhte Krankengeld erhalten, das beim letzten Job zugestanden wäre. Dumm nur, dass viele aus der Arbeitslosigkeit kommen und der letzte Job oft viele Jahre zurück liegt (die Inflation wird nicht berücksichtigt) und mitunter die Firma nicht mehr existiert.

Wer beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Umschulung oder Wiedereingliederungsmaßnahme macht, erhält zum Arbeitslosengeld, das 55-60 Prozent des Jahresnetto des letzten Jobs ausmacht, immerhin 25 Prozent dazu.

Praktisch für den Staat: Beide Bezüge werden nur 12 mal ausbezahlt und nicht 14 mal im Jahr wie die Pension. Für viele ein Verlust. Auch gibt es im Gegensatz zur Pension keine Ausgleichszulage mehr, die die Bezüge auf 815 Euro (2012) erhöht. Wer weniger Geld bekommt, darf zwar Mindestsicherung beantragen, müsste aber vorher fast sein gesamtes Vermögen "verwerten".

Ziel der groß angekündigten Rehabilitation ist nicht die volle Arbeitsfähigkeit, sondern nur jene für einen Halbtagsjob. Die nach wie vor teilinvaliden Menschen werden möglichst rasch auf den Arbeitsmarkt gedrängt, wo sie sich für nicht existenzsichernde Teilzeitjobs verkaufen sollen. Das Sozialministerium glaubt, nur mehr 10% würden arbeitslos und alle anderen fänden nach Rehab oder Umschulung eine Arbeit. "Sozialökonomische Betriebe" sollen verstärkt eingesetzt werden. Diese sind schon froh, wenn 30% wieder einen Job finden.

Eine Mitwirkungspflicht, auch bei Auswahl und Planung der Rehab, wird eingeführt. Wer die Zwangsrehab - freie Arztwahl gibt es nicht - verweigert, dem wird der Bezug für mindestens 6 Wochen gestrichen. Aufgrund ungeklärter Schnittstellen zwischen PVA, Krankenkasse und AMS ist die Belehrung über und die Verhängung von Sanktionen wie viele andere Details auch unklar.

Casemanagement gibt es gleich bei drei Stellen: Krankenkasse, AMS und die gemeinsame Beratungsstelle fit2work. Fit2work bietet freiwillige Beratung für Arbeitnehmer an. Daten durften bislang nur mit Zustimmung gespeichert werden. Diese Zustimmungserklärung wird gekippt, weil diese die Klienten nur "irritieren" würde. Daten inklusive ärztlicher Gutachten sollen nun ungefragt an AMS, Krankenkasse, Hauptverband der Sozialversicherung und ans Bundessozialamt übermittelt werden. Mit der Vertraulichkeit ist es aus. Krankenkassen erfahren nun, wer das "freiwillige Angebot" angenommen hat und wer nicht.

Die Qualität ärztlicher Gutachten soll durch ein Kompetenzzentrum bei der PVA und eine Akademie zur Ausbildung der Gutachter verbessert werden. Man bleibt aber weiter bei einem technokratisch-medizinischen Gesundheitsbegriff, bei dem psychisch Kranke, die zuletzt 55 % der neuen Invaliditätspensionisten ausmachten, kaum noch Chancen haben. Mit Hundstorfers Mindestsicherung wurde das AMS auch für soziale Randgruppen zuständig. Jetzt auch für (Teil)Invalide. Das AMS wird so entsprechend dem neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregime zur zentralen Armenpolizei.