0 Rechtmäßige unter 200 Erlassenen

Deutsche Gerichte lassen es bei der Prüfung von Durchsuchungsbeschlüssen an Sorgfalt mangeln

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Dem Journalisten Ulrich Meyer zufolge gab es in den letzten 25 Jahren unter etwa 200 Redaktionsdurchsuchungen keine einzige, die sich im Nachhinein als rechtmäßig erwies. Meyer war selbst Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden, nachdem das von seiner Firma Meta produzierte Fernsehmagazin Akte über eine Hausverwaltung berichtet hatte, die darauf hin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung erstattet hatte.

Das Amtsgericht Berlin erließ darauf hin einen Durchsuchungsbeschluss, mit dem die Personen ermittelt werden sollten, die an dem Beitrag mitgearbeitet hatten. Dieser Durchsuchungsbeschluss, so stellte das Landgericht Berlin jetzt fest, war nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtswidrig. Und zwar nicht nur deshalb, weil die Ermittler die Namen einfach dem Abspann entnehmen hätten können, sondern auch, weil die beteiligten Journalisten "sachlich und zurückhaltend" recherchierten und berichteten, was das Amtsgericht offenbar nicht ausreichend oder gar nicht geprüft hatte.

Politische Konsequenzen wurden aus dem Befund bisher noch nicht gezogen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiierte zwar ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit, das den Missbrauch von Strafvorschriften zur Einschüchterung eindämmen soll, allerdings machte die Union in letzter Zeit nicht den Eindruck, dass sie dem Vorhaben zustimmen wird. Letzte Woche forderte der CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder sogar weitere Einschränkungen der Pressefreiheit und "abschreckende Strafen" für Geheimnisverrat.