US-Regierung wollte Kaufgewohnheiten bei Amazon.com ausschnüffeln

Ein US-Bezirksrichter hat einen Anspruch des US-Justizministeriums zur Einsicht in tausende Kundenkarteien bei dem Webhändler zurückgewiesen, da ihm die gewünschten heimlichen Einblicke in die Lesevorlieben unverhältnismäßig schienen.

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Ein US-Bezirksrichter hat einen Anspruch des US-Justizministeriums zur Einsicht in tausende Kundenkarteien bei Amazon.com zurückgewiesen, da ihm die gewünschten heimlichen Einblicke in die Lesevorlieben und Kaufgewohnheiten der Betroffenen unverhältnismäßig schienen. In dem Fall aus dem Sommer, der erst jetzt durch US-Medienberichte öffentlich wurde, ging es nicht etwa um die Terrorabwehr. Vielmehr war ein Staatsanwalt im Auftrag der US-Regierung auf der Suche nach Beweismaterialien gegen einen ehemaligen Verwaltungsangestellten, dem unter anderem Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen wird.

Zur Untermauerung dieses Verdachts wollten die Strafverfolger laut der Gerichtsakte zunächst möglichst alle Datenbestände von Amazon einsehen, die mit dem florierenden Online-Geschäft des Beschuldigten zu tun hatten. Dies hätte die Identitäten tausender Kunden eingeschlossen, die gebrauchte Bücher von dem inzwischen Verurteilten gekauft hatten. Insgesamt verlangten die Ermittler anfangs Datenbestände über rund 24.000 Transaktionen seit 1999.

Dem mit der Angelegenheit befassten Richter Stephen Crocker ging das Begehr des Staatsanwalts aus dem Justizministeriums aber deutlich zu weit. Er wies das Ansinnen unter anderem mit der Begründung zurück, dass "Gerüchte über eine kriminalistische Ermittlung Orwellschen Ausmaßes in den Lesegewohnheiten von Amazon-Kunden zahllose potenzielle Kunden momentan und vielleicht für immer von ihren geplanten Online-Buchkäufen abbringen könnte". Tastaturen könnten im Bereich E-Commerce "einfrieren", umschrieb der Richter plastisch die möglichen Folgen der angestrebten Bespitzelung. Er sprach zugleich von einem "besorgniserregenden" und "un-amerikanischen Szenario", in dem staatliche Fahnder ihre Nasen in die Leselisten gesetzestreuer Bürger auf der Suche nach Beweismaterial gegenüber einem Dritten stecken würden.

Als Gegenvorschlag brachte Crocker ins Spiel, dass Amazon den betroffenen Kunden Briefe schreiben könnte, wonach sich diese freiwillig an die Behörden wenden könnten. Angesichts diese Ansage ließ der zuständige Staatsanwalt aus der US-Stadt Madison, Daniel Graber, seinen Auskunftsanspruch in der Schublade verschwinden. Zuvor hatte er noch vergeblich versucht, die Anfrage auf 120 Buchkäufer einzuschränken. Diese hätten dann einzeln von Agenten des FBI und der zentralen US-Steuerbehörde befragt werden sollen.

In dem Fall ging es um Ermittlungen gegen Robert D'Angelo. Ein Bezirksgericht in Wisconsin klagte ihn im Oktober offiziell an (PDF-Datei), da er von seinem Büro in der Stadtverwaltung von Madison aus mit Steuergeldern ein nicht unerhebliches Schattengeschäft übers Internet betrieben haben soll. Angeblich konnte D'Angelo damit Umsätze in Höhe von 238.000 US-Dollar etwa mit dem Verkauf von CDs, Schmuck und Büchern erzielen.

Beim Bekanntwerden der geplanten Schnüffelaktion beeilte sich der für Rechtsstreitigkeiten zuständige Amazaon-Manager David Zapolsky gegenüber dem Wisconsin State Journal zu versichern, dass seine Firma die Privatsphäre ihrer Kunden vor staatlichen Einblicken zu schützen suche. Wenn unklar wäre, für was die Regierung bestimmte Informationen wolle und Zweifel an der Einhaltung des Datenschutzes vorlägen, würde man Rücksprache halten. Sollte der Dialog nichts bringen, werde ein Gericht angerufen, damit dieses über die Auskunftsansprüche entscheiden könne. Buchhändlern und Bibliotheken kommen dabei besondere Schutzrechte in der US-Verfassung zugute. Banken oder Kreditkartenfirmen beispielsweise können sich darauf nicht berufen.

Der Amazon-Vorstoß der US-Regierung lässt Erinnerungen wach werden an eine Forderung des US-Justizministerium an Google von Anfang 2006, der Staatsanwaltschaft 5000 zufällig ausgewählte Suchanfragen auszuhändigen. Anhand der lückenlosen Logdateien sollte nachgewiesen werden, dass Minderjährige durch Suchergebnisse mit pornografischem Material konfrontiert werden können. Auch der Suchmaschinenprimus wandte sich an die Gerichte. Richter James Ware vom US-Bezirksgericht in San Jose entschied schließlich, dass Google dem Justizministerium nur eine Zufallsstichprobe Adressen aus dem Volltextindex der Suchmaschine herausgeben musste. Datenschützer setzen sich seitdem vehement dafür ein, dass die Hilfen bei der Internetnavigation von Anfang an Suchanfragen nicht mehr endlos speichern und somit weniger ausforschbare Datenbestände anfallen. Größere Suchmaschinen-Anbieter haben darauf mit einer Verkürzung von Speicherfristen reagiert, die Datenschützer aber noch nicht zufriedenstellt. (Stefan Krempl) / (jk)