15.000 Euro für Enttarnung der "Katholiban"

Der Bruno-Gmünder-Verlag setzt ein "Kopfgeld" auf die Betreiber von Kreuz.net aus

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In der letzten Woche starb der offen homosexuelle Komiker und Dschungelcamp-Kommentator Dirk Bach im Alter von 51 Jahren. Die Nachricht von seinem Ableben wurde nicht nur von der deutschen und österreichischen Boulevardpresse aufgegriffen, sondern auch vom Portal Kreuz.net, das dafür bekannt ist, Homosexuelle aus religiösen Gründen zu verdammen. Dort titelte man entsprechend wenig überraschend "Jetzt brennt er in der ewigen Homo-Hölle". Sehr viel überraschender war, dass über diese Überschrift in praktisch allen deutschen Mainstreammedien bis hin zum ZDF-Heute-Journal berichtet wurde.

Dort erregte man sich darüber, dass die Betreiber des Portals gegenüber der deutschen Polizei trotz mehrerer Beleidigungsanzeigen bislang ihre Anonymität wahren konnten. Das schafften sie unter anderem dadurch, dass sie nicht nur Briefkastenfirmen in Staaten wie Panama nutzten, sondern auch mehrmals "umzogen". Den Bruno-Gmünder-Verlag, der das schwule Lifestyle-Magazin "Männer" herausgibt, ärgerte das so sehr, dass er für Informationen über die Identität der Kreuz.net-Betreiber, die er in einer Pressemitteilung "Katholiban" nennt, ein "Kopfgeld" [sic] in Höhe von 15.000 Euro ausgesetzt hat. Man sei, so der Verlag zwar "als Medienunternehmen ganz grundsätzlich und unbedingt für das Recht auf Meinungsfreiheit", aber in diesem Fall sehe man andere Rechtsgüter als höherrangiger an. Ein Satz, den man heute ähnlich häufig hört wie früher die Formulierung: "Ich habe ja nichts gegen Ausländer, aber …."

Bei Kreuz.net freut man sich währenddessen über angeblich eine Million Extra-Zugriffe durch den Presserummel und verweist auf einen Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, nach dem es nicht strafbar ist, die katholische Kirche als "Kinderfickersekte" zu bezeichnen. Außerdem, so die bis hart an (oder vielleicht sogar über) die Grenze zur Satire fundamentalistischen Katholiken, würden die Kritiker der Bach-Überschrift ja gar nicht an die Hölle glauben, weshalb man nicht verstehe, dass sie sich aufregten.

Sollte ihre Identität tatsächlich einmal enthüllt werden, könnten Prozesse ähnlich pressewertvoll werden wie diejenigen, die der berühmte österreichische Porno-Jäger Martin Humer in den 1980er und 1990er Jahren führte. Denn abgesehen von der Frage, ob die Höllenbehauptung eine strafbare Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder ein Verleumdung ist, stellt sich auch das Problem, ob sie eine Tatsachenbehauptung sein kann. Sollte sich jemand finden, der bereit und in der Lage ist, sie abzumahnen, dann müsste sich das Landgericht Hamburg möglicherweise damit beschäftigen, ob eine Hölle existiert und wie sich diese untergliedert.