Arbeitet Google mit der NSA zusammen?

Die US-Bürgerrechtsorganisation EPIC will durch eine Berufungsklage mehr über eine mögliche Kooperation des Suchmaschinenkonzerns mit dem Geheimdienst erfahren

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Als im Januar 2010 Spähangriffe auf Gmail-Accounts von Gegnern der chinesischen Regierung bekannt wurden, druckten die New York Times, die Washington Post und das Wall Street Journal Gerüchte über eine Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem Suchmaschinenkonzern und dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA). Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Privacy Information Center (EPIC) wollte von der US-Regierung wissen, ob es solche Projekte tatsächlich gibt. Deshalb stellte EPIC einen mit Verweis auf das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz FOIA begründeten Antrag auf die Herausgabe eines eventuell vorhandenen Schriftverkehrs zwischen Google und der NSA zum Thema Verschlüsselung von Gmail-Nachrichten. Die hatte Google kurz nach dem Vorfall für alle Nutzer obligatorisch eingeführt.

Die NSA reagierte auf den Wunsch allerdings lediglich mit der sehr allgemeinen Auskunft, dass sie "mit einem breiten Spektrum an Geschäftspartnern und Forschungseinrichtungen" zusammenarbeite, um die Verfügbarkeit "sicherer Informationssysteme" zu gewährleisten. In diesem Rahmen beobachte man routinemäßig angreifbare Stellen in Verschlüsselungssystemen und anderen kommerziellen Technologieangeboten. Dies sei auch deshalb der Fall, weil Regierungsstellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in hohem Maße auf den Einsatz solcher Produkte angewiesen seien, etwa bei der Textverarbeitung oder der elektronischen Kommunikation. Eine konkrete Partnerschaft mit Google wollte man aber weder bestätigen noch dementieren.

Deshalb klagte EPIC vor einem US-Bundesgericht auf die Herausgabe der angeforderten Dokumente – und verlor in der ersten Instanz. Die NSA-Anwälte Catherine Hancock und Douglas Letter hatten in dem Prozess argumentiert, dass die NSA die Existenz von Dokumenten über solch eine Zusammenarbeit weder bestätigen noch dementieren könne, weil ihre Gegner daraus Schlüsse über die Arbeitsweise, die Prioritäten und die Gefahrenbewertungsmethoden des Geheimdiensts ziehen könnten. Rechtsvertreter des US-Justizministerium bestätigten dem Gericht diese Sichtweise.

Damit gibt sich EPIC-Präsident Marc Rotenberg allerdings nicht zufrieden. Weil Googles Geschäftsmodell nicht in der Lieferung von Spezialsoftware für die Betreiber kritischer Infrastruktureinrichtungen, sondern in kostenlosen Cloud-Angeboten für die breite Masse besteht, muss es einer Ansicht nach auch Bestandteile des Schriftverkehrs zwischen Google und der NSA geben, die bei objektiver Betrachtung den Auftrag des Geheimdienstes nicht gefährden. Weigert sich die NSA wie bisher, solche Dokumente systematisch zu suchen und einem Gericht vorzulegen, dann kann Rotenbergs Ansicht nach auch nicht beurteilt werden, ob ihre Veröffentlichung tatsächlich ein nationales Sicherheitsrisiko wäre oder nicht – weder von ihr selbst, noch durch Dritte. Inwieweit die drei Berufungsrichter diese Argumente für schlüssig halten, werden sie möglicherweise bei einer Anhörung am 20. März zu erkennen geben.