Wann ist ein Cop ein Cop?

Außer Kontrolle

Zwei Zivilpolizisten überwältigen eine Frau, ein Rentner kommt ihr zu Hilfe und wird im Nachgang der Gefangenenbefreiung bezichtigt. Dabei haben sich die Polizisten doch "laut und deutlich zu erkennen gegeben". Wie eigentlich?

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...ooooooop

Im Film "Sin City" flüchtet Dwight (Clive Owen) durch ein Fenster und ist wild entschlossen, seine Freundin Shellie (Brittany Murphy) zu rächen und zu retten, die von ihrem Ex-Freund Jackie Boy (Benicio del Toro) bedroht und geschlagen wird. Shellie lehnt sich aus dem Fenster und schreit etwas, was Dwight nur schwer verstehen kann - lediglich das langgezogene "ooooooop" ist für ihn klar, er schätzt auf Stop und erfährt erst später, als er in den Taschen des nun toten Jackie Boy dessen Dienstmarke findet, dass Shellie "er ist ein Cooooooooooop" rief.

Im Buch "Im Angesicht des Feindes" von Elizabeth George gelingt es einem Polizisten, einen kleinen Jungen zu entführen, da dieser davon ausgeht, dass der Polizist der Gute ist - die Dienstuniform reicht aus, um ihn in die Kategorie "gut" einzuordnen.

Zwei Beispiele aus der (Comic)-Literatur bzw. der Filmgeschichte, die zeigen, dass die Unterteilung in gut und schlecht auf Grund der Zugehörigkeit zur Polizei unsinnig ist. Oft ist sie letztendlich auch nicht möglich, so z.B. im Fall von "Jackie Boy", der ja Zivilkleidung trägt. Wie also soll ein Außenstehender entscheiden, wann es sich bei jemandem um einen Polizisten handelt und wann nicht? Diese nicht wirklich triviale Frage ist gerade erneut aktuell geworden, als sich Miroslav Z. zur Zivilcourage entschloss.

Hilfeleistung oder Gefangenenbefreiung

Wie schmal der Grat zwischen Hilfeleistung und Gefangenenbefreiung sein kann, zeigte sich nämlich an eben jenem Miroslav Z. Er ist Rentner, 72 Jahre alt und es klingt ein wenig wie bei Loriot, wenn diese Eigenschaften aufgezählt werden: "Mein Name ist Miroslav Z., ich bin 72 Jahre alt und ich habe vor kurzem..." Anders als Erwin Lindemann hat aber Miroslav nicht im Lotto gewonnen, sondern vielmehr ein wenig von seinem Glauben an die Zivilcourage verloren.

Hintergrund der Geschichte ist, dass Miroslav, in München wohnhaft, am 13. November 2011 sah, wie zwei Männer eine ihnen körperlich unterlegene Frau festhielten, die nach seiner Aussage "offensichtlich Schmerzen hatte". Miroslav, der nach einem Bild zu urteilen, eher dem Prototyp des schmächtigen Rentners denn des einen renitenten Gefangenenbefreiers oder Widerständlers entspricht, forderte die Herren auf, die Frau loszulassen. Als die beiden Männer dem Ansinnen nicht nachkommen, entscheidet sich Miroslav für Zivilcourage und greift ein - er geht dazwischen. Ob in der Zwischenzeit für den Rentner erkennbar war, dass es sich bei den beiden Männern um Zivilpolizisten handelt, ist nicht klar. Die Polizisten sagen, sie hätten sich laut und deutlich zu erkennen gegeben, Miroslav bestreitet dies. Doch das, was danach passiert, ist von beiden Parteien eher einheitlich beschrieben worden.

Miroslav versucht, die Frau aus dem Würgegriff der Männer zu befreien, woraufhin die Männer dem 72-Jährigen ins Gesicht schlagen, so dass er stürzt und eine Platzwunde davonträgt. Ein Polizist stolpert über den am Boden liegenden Miroslav und erleidet Abschürfungen am Ellbogen und am Knie.

So weit, so schlecht. Ein Missverständnis, was dadurch passieren kann, dass Zivilpolizisten nicht für jedermann erkennbar sind und insofern auch mit Kriminellen verwechselt werden können. Ein zivilcouragierter Rentner, der verletzt wird, weil auch er missverstanden wurde. Im Idealfall würden also folgende Dinge passieren:

a) Die beiden Zivilpolizisten hätten sich eine andere Methode überlegt, einen Rentner von ihrem "legitimen Job" abzuhalten, spätestens aber, nachdem sie auch gegen den Rentner handgreiflich wurden, kümmern sie sich um den alten Herrn, lassen ihn ärztlich versorgen, reden mit ihm, entschuldigen sich und lassen ihn nach Hause fahren.

b) Der Rentner fühlt sich in seiner Zivilcourage bestätigt und agiert das nächste Mal auf die gleiche Art.

Der Dame, die im Würgegriff war, wird natürlich auch geholfen, genauso wie dem gestürzten dritten Polizisten.

Doch in der wenig idealen Realität lässt sich die Geschichte etwas anders an. Die beiden Zivilpolizisten geben an, sich als solche "laut und deutlich zu erkennen gegeben zu haben", was Miroslav bestreitet. Miroslav wird zur Polizei gebracht, wo er verhört wird, seine Fingerabdrücke werden ihm abgenommen. Da er jetzt weiß, dass er Zivilpolizisten in Bedrängnis brachte, will er "nicht noch mehr Ärger" und die Frist, binnen der er einen Strafantrag ((Anmerkung: fälschlicherweise stand hier vorher "Anzeige"))wegen Körperverletzung gegen die beiden Zivilpolizisten erstatten kann, verstreicht. Eine Frist, die immerhin drei Monate beträgt.

Nach einem Vierteljahr allerdings erhält Miroslav seinerseits Post von den beteiligten Polizisten. 900 Euro soll er zahlen oder aber eine entsprechend lange Zeit in Haft absitzen (30 Tage), um mit dem Vorwurf der Gefangenenbefreiung abzuschließen.

Gefangenenbefreiung wird laut Strafgesetzbuch wie folgt definiert und bestraft:

§ 120
Gefangenenbefreiung
(1)Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3)Der Versuch ist strafbar.
(4)Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst auf behördlichen Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird. [/b]
Der Status des Gefangenen muss dem Befreier insofern klar sein. Interessant ist aber auch, dass Miroslavs Zivilcourage hier mit einer kriminellen Handlung gleichgesetzt wurde.
Doch damit nicht genug, wird auch der dritte Polizist, der über Miroslavs am Boden liegenden Körper stolpert, aktiv. Für die Verletzungen sowie für die durch eine Krankschreibung erfolgten Dienstausfall verlangt er über 400 Euro Schmerzensgeld von Miroslav.
Soweit die Geschichte, die bisher nur von wenigen Medien aufgegriffen und von der Anwältin des Rentners, Angelika Lex, soweit bestätigt wurde. Im Oktober 2011 wird Miroslav vor Gericht freigesprochen - der Vorwurf der Gefangenenbefreiung lässt sich nicht halten. Der Vorsatz, der für diese Tat notwendig ist, ist nicht nachweisbar. Doch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung - ihrer Meinung nach soll Miroslav der Polizei gegenüber gesagt haben, er habe der Frau nur helfen wollen, damit sie keinen Ärger mit der Polizei bekommt. Miroslav bestreitet das.
Die Schmerzensgeldforderung ist mittlerweile erledigt. Nachdem die Anwältin Widerspruch gegen die Forderung einlegte, hat sich der fordernde Polizist nicht mehr gemeldet. Über die Ursachen dieses schnellen Schweigens kann nur spekuliert werden.
Die Berufungsverhandlung, die am 1.2.2012 stattfinden sollte, wurde auf Ende April 2012 vertagt, da die beiden Zeugen der Polizei entschuldigt fehlten - dienstliche bzw. gesundheitliche Gründe hinderten sie daran, den Termin wahrzunehmen.

Wenn ich das nächste Mal in eine Situation komme, wo jemand Hilfe braucht, schaue ich in eine andere Richtung

Die offenen Fragen in dieser Angelegenheit sind mannigfaltig. Wie genau haben sich die beiden Zivilpolizisten zu erkennen gegeben? Ihren Schlagstock sowie die anderen "Insignien der Macht" trugen sie unter ihren (dicken) Jacken, insofern ist es für jemanden, der einen anderen in Bedrängnis sieht, nicht nachvollziehbar, ob es sich bei den Angreifern bzw. "Festhaltenden" nun um Polizisten, Kriminelle oder beides handelt. Mag auch so mancher Demonstrationsprofi die Zivilpolizei erkennen, so ist dies für Unbeteiligte nicht so einfach. Und: Inwiefern sollten auch die "Demonstrationsprofis" im Falle von Körperverletzung nicht einschreiten, wenn sie der Meinung sind, dass es sich bei einer der beiden Parteien um Zivilpolizisten handelt? Sollte das Einschreiten dann überhaupt unterbunden bzw. überlegt werden oder sollte nicht trotzdem Zivilcourage vorherrschen? Wie wird da zwischen "Gefangenenbefreiung", "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und "Zivilcourage" unterschieden, wenn nicht mehr klar ist, wer wer ist?

Letztendlich kann die Antwort auf all diese Fragen nur lauten: Der Einsatz von Zivilpolizisten birgt zu große Gefahren in sich. Wer, wie Miroslav, in diese Mühlen der "Polizeigewalt/Gewalt gegen Polizisten" gerät, der wird sich beim nächsten Mal überlegen, ob er sich noch für jemanden einsetzt und seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzt, um zu helfen.

"Wenn ich das nächste Mal in eine Situation komme, wo jemand Hilfe braucht, schaue ich in eine andere Richtung. Manchmal lohnt sich Zivilcourage nicht", sagt Miroslav heute und das ist die bittere Lehre aus Erlebnissen wie diesem. Eine Möglichkeit, solche Vorfälle und deren deprimierende Folgeschäden zu verhindern, wäre eine für jeden sichtbare Kennzeichnung von Polizisten im Dienst, was mit dem Verzicht von getarnten Zivilpolizisten einherging. Dies käme der Idee, dass schon die Präsenz der Polizei Straftaten verhindert, wie oft gesagt wird, ebenso entgegen wie der Zivilcourage der Menschen wie Miroslav. Zwar gäbe es noch immer die Möglichkeit, dass, wie am Anfang erwähnt, es auch psychopathische Polizisten gibt, sie zu erkennen und insofern auch das Ansehen der Polizei zu fördern, indem gegen eben diese "faulen Äpfel" vorgegangen wird, wäre umso einfacher.

Immer noch könnte jemand sich als Polizist ausgeben, das ist klar, doch die Fälle, in denen Polizisten gegen Menschen vorgehen, die gegen sie vorgehen - nur weil nicht erkennbar ist, dass es sich um Mitglieder der Polizei handelt - wären leichter zu behandeln, genauso wie jene Fälle, in denen Polizisten vorgeben, dass der Angriff nur wegen der Zugehörigkeit zur Polizei erfolgte. Es wäre eine Win-Win-Situation. Doch gegen eben diesen Verzicht auf Zivilpolizisten wie auch eine Kennzeichnung von Polizisten wehren sich die Verantwortlichen bei der Strafverfolgung vehement. Weshalb Fälle wie der von Miroslav immer wieder vorkommen werden. Corpsgeist, Schweigen, Vertuschung und Arroganz der Strafverfolgung spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Gewaltbereitschaft mancher Strafverfolger (und auch deren Angreifer).

Letztendlich bleibt es bei der Frage: Woher soll jemand wissen, wann es sich um einen Polizisten handelt? Früher einmal hätte jemand auf diese Frage geantwortet: Dazu benötige ich nicht einmal die Uniform, das sehe ich daran, wie der Typ handelt, wie er Gewalt vermeidet und deeskaliert.