Fall Mollath: Landgericht ordnet weitere Unterbringung an

Gutachter verweigert Gutachten aus Angst um seine Gesundheit, Reifenstecherei wird faktisch als Tötungsdelikt betrachtet

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landgericht Bayreuth hat entschieden: Gustl Mollath darf nicht aus der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth entlassen werden. In einer Pressemitteilung von heute Morgen, teilt das Gericht mit, von Mollath gehe noch immer eine Gefahr aus.

Das Landgericht Bayreuth hatte die Aufgabe, vorzeitig zu überprüfen, ob Mollath aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die beiden Wiederaufnahmeanträge, weiterhin untergebracht werden muss oder ob eine vorzeitige Entlassung angeordnet werden kann. Der routinemäßige Termin für die Überprüfung der Unterbringung wäre im Juli dieses Jahres gewesen.

In der Pressemitteilung heißt es, das Landgericht stütze seine Voraussage auf das Gutachten von Klaus Leipziger, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth, sowie auf die Gutachten von Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin.

Das Landgericht argumentiert, dass eine weitere Unterbringung "angesichts der Anlassdelikte und der vom Untergebrachten ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig" sei. Außerdem müsse beachtet werden, dass die "körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen...eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt" darstellten. Das Landgericht führt auch die angeblich von Mollath begangenen Sachbeschädigungen an. Die "Reifenstechereien", so die Meinung des Landgerichts, "gingen weit über das Maß 'normaler' Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest teilweise seien die 'Reifenstechereien' so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich, sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist."

Eigentlich sollte neben dem umstrittenen Gutachten von Leipziger noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden, doch der vom Gericht bestellte Gutachter verweigerte den Auftrag. Als Begründung sagte der Sachverständige gegenüber dem Gericht, dass er seit seinem ersten Gutachten für die Kammer des Landgerichts im Fall Mollath "wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft werde". Dem Gericht gegenüber hat er angegeben, dass "diese Aktionen...für ihn extrem beeinträchtigend" seien, und dass er "darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit" sehe.

Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth hat aufseiten der Verteidigung Gustl Mollaths Verärgerung ausgelöst. Die Anwältin von Mollath, Erika Lorenz-Löblein, kritisiert gegenüber Telepolis die Vorgehensweise des Landgerichts. Sie sagte, das Gericht habe weder Mollath noch die Verteidigung über seine Entscheidung vor der Presse informiert. "Es ist eine Fortsetzung der Missachtung der Person des Herrn Mollaths, dass das Gericht die Medien informiert, bevor der betroffene Mensch selbst diese Nachricht erhalten hat. Herrn Mollath wurde der Beschluss um 9.45 Uhr ausgehändigt. Einige Medien hatten zu diesem Zeitpunkt schon berichtet." Telepolis hatte die Pressemitteilung des Landgerichts um 8:50 Uhr erhalten. Lorenz-Löblein sagt weiter, "es scheint wirklich so zu sein, dass hier mit allen Mitteln versucht wird, einen Menschen mürbe zu machen".

Die Verteidigerin kritisiert auch, dass das Gericht als Grundlage für seine Prognose sich auf angebliche Straftaten stütze, die in den Jahren 2001, 2002 und 2005 begangen worden sein sollen. "Für eine Prognoseentscheidung einer Unterbringung", so Lorenz-Löblein, "wird in der Regel auf ein Jahr zurückgeblickt und dann eine Prognoseentscheidung getroffen. Hier greift das BKH auf angebliche Taten zurück, die vor mehreren Jahren passiert sein sollen und hat keine neuen bzw. weitere Verhaltensweisen, die die Gefährlichkeit des Herrn Mollath aufzeigen sollen, zu benennen."

Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht in Regensburg, der in einem Blog immer wieder den Fall Mollath kritisch kommentiert, erklärte gegenüber Telepolis, dass er die Schlussfolgerung des Landgerichts Bayreuth, wonach eine weitere Unterbringung verhältnismäßig sei, für "nicht begründet" halte. "Offenbar hat die Kammer sich nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Verhältnismäßigkeit langjähriger Unterbringung auseinandergesetzt, sondern nimmt das in Paragraph 62 StGB formulierte Verhältnismäßigkeitsgebot nach wie vor nicht besonders ernst." Müller erklärte überdies, soweit er informiert sei, habe die "Strafvollstreckungskammer sogar eine verfehlte Würdigung des Landgerichts Nürnberg-Fürth übernommen und Reifenstechereien faktisch in die Nähe von Tötungsdelikten gerückt, um die Verhältnismäßigkeit zu begründen".

Lorenz-Löblein merkte an, dass erst im Oktober des vergangenen Jahres in einem anderen Fall das Bundesverfassungsgericht eine "Entscheidung dieser Kammer als unbegründet" zurück verwiesen habe. "Landgericht und Oberlandesgericht haben die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Prüfung der Fortdauer der Maßregel verkannt", heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verteidigung hat gegen die Entscheidung des Landgerichts heute Beschwerde eingelegt.

Auf Mollath wartete gestern Abend nach seiner Rückkehr aus München noch eine unangenehme Überraschung in der Klinik. Dort warteten zwei Ärzte, die Mollath untersuchen wollten und ihm Fragen zu seinem Gesundheitszustand stellten. Unter anderem soll er gefragt worden sein, ob er Selbstmordgedanken habe, wie es in einer Mitteilung auf einem Blog heißt.