Informatiker kritisieren BSI-Gesetz

Nach dem Bundesdatenschutzbeauftragten übt auch die Gesellschaft für Informatik heftige Kritik an der Neuregelung der Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

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Von
  • Detlef Borchers

Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat eine Stellungnahme zur Novellierung des BSI-Gesetzes veröffentlicht. Gegenüber dem Gesetzentwurf von 2008 sei die aktuelle Vorlage zwar ein Fortschritt, doch enthalte sie immer noch tiefgreifende Schwachstellen.

Die Informatiker stören sich vor allem an der Tatsache, dass jegliche Kommunikation mit der Bundesverwaltung vollständig überwacht wird. Das sei ein Einstieg in den Überwachungsstaat. "Die GI fordert die grundgesetzlich gewährleistete freie und unkontrollierte Kommunikation aller Bürger mit der Bundesverwaltung", heißt es darum in der Stellungnahme. Als ungenügend beurteilen die Informatiker den Schutz personenbezogener Daten, die bei der Überwachung der Behördenkommunikation beim BSI anfallen. Hier müsse ein effektiver Richtervorbehalt installiert werden.

Zu der Diskussion, wie Sicherheitslücken in IT-Programmen und -Systemen gemeldet werden, gibt sich die Gesellschaft für Informatik wenig konziliant: "Die Bundesregierung muss alle ihr bekannt gewordene Sicherheitslücken und diese ausnutzende Schadprogramme unverzüglich veröffentlichen", lautet die Forderung. Gerade vor dem Hintergrund der mit dem BKA-Gesetz beschlossenen heimlichen Online-Durchsuchung könnten Interessenskollisionen im Dienstbereich des Bundesinnenministeriums entstehen, dem BKA wie BSI unterstehen.

Mit der Kritik an der Gesetzesnovelle liegt die Gesellschaft für Informatik etwa auf der Linie, die bereits vom Bundesdatenschützer Peter Schaar geäußert wurde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte den Gesetzentwurf als Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

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(Detlef Borchers) / (vbr)