Sexismus am Arbeitsplatz: "durchaus ein Grund für disziplinarische Maßnahmen"

Laut einer Untersuchung haben Frauen und Männer eine sehr ähnliche Einschätzung darüber, was als sexuelle Belästigung empfunden wird

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"Wer sich am Arbeitsplatz in unangemessener Weise den Kolleginnen gegenüber äußert oder verhält, riskiert den Rausschmiss", so ein aktueller Beitrag von Juristen zur laufenden Debatte. Sexismus im Berufsleben, die alltägliche geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz, sei "durchaus ein Grund für disziplinarische Maßnahmen - bis hin zur fristlosen Kündigung".

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von 2006. Dort heißt es in § 3 Begriffsbestimmungen:

"(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Die meistzitierte und anscheinend aktuellste große, repräsentative Umfrage zur sexuellen Belästigung von Frauen stammt von 2005 und wurde im Auftrag des Familienministeriums durchgeführt. Demnach hatten im Untersuchungszeitraum 2003 eine große Mehrheit, 58,2 Prozent, aller befragten Frauen (10.000) Situationen sexueller Belästigung erlebt. In der Öffentlichkeit, im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung oder im "sozialen Nahraum". Mehr als jede fünfte erlebte solche Situationen am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Ausbildung.

Doch meldeten sich im Zeitraum von 2006, als das AGG in Kraft trat, bis 2011 nur 65 Frauen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Deren Leiterin Christine Lüders verwies auf eine höhere Dunkelziffer. Viele Frauen würden sich nicht melden, weil sie sich nicht trauen würden, Kollegen oder Kunden offen zu beschuldigen. Dabei spiele auch die Angst vor beruflichen Nachteilen eine wichtige Rolle.

Seit einer Woche häufen sich die Anrufe bei der ADS, die Belästigungen melden. Offensichtlich fühlen sich mehr Frauen ermutigt, so Lüders Anfang dieser Woche. Das Problem der Beweisbarkeit vor Gericht dürfte aber ähnlich geblieben sein, wie Lüders 2011 beklagte. "Das Opfer muss Beweise für die Anschuldigungen vorlegen", so Lüders damals. "Das ist jedoch denkbar schwer, und so steht oft Aussage gegen Aussage."

Interessant dazu ist eine Information, die auf der Website der Stadt Bochum zu finden ist. Laut einer allerdings schon etwas angejahrten Untersuchung von 1991 haben Frauen und Männer eine "sehr ähnliche Einschätzung" darüber, was sie als sexuelle Belästigung empfinden. So wurden damals "anzügliche Witze, Blicke/Anstarren, Pfiffe und zufällige Körperberührungen" von 90 Prozent der Frauen erlebt - meistens mehr als einmal - und "nicht als toll" empfunden, aber in der Gesamtumfrage von Frauen und Männern "mehrheitlich nicht unbedingt als Belästigung" angegeben. Es wäre interessant, wie dies heute bewertet wird. In Frankreich, wo die Diskussion über sexuelle Belästigung schon im letzten Jahr hohe Wellen schlug, wurde es als Akt des Sexismus gewertet, dass einige Parlamentarier pfiffen und johlten, als eine Frau in einem auffallenden Kleid ans Rednerpult ging.

Keinen Zweifel gab es bei der Untersuchung von 1991 von Männern und Frauen darüber, dass anzügliche Bemerkungen über die Figur und das sexuelle Verhalten im Privatleben, das laut damaligen Angaben jede zweite Frau erlebt hatte, eindeutig eine Belästigung darstellt. Ebenso wie "unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht", von der jede dritte Frau berichtete, sowie stark übergriffige körperliche Belästigungen, die von jeder fünfte Frau beklagt wurden.