WikiLeaks musste umziehen

Update: Nachdem ein US-Provider die bisherige Domain gesperrt hat, hat Wikileaks nun eine neue Adresse - ein Anwalt Assanges: Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer "reine Inszenierung"

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Der Zugang zu cablegate.wikileaks wurde vom neuen Domaine-Service-Provider EveryDNS.net gesperrt. Nach aktuellen Informationen der BBC begründete der Provider die Maßnahme damit, dass "Wikileaks.org massiven Cyber-Angriffen ausgesetzt war". Die Angriffe würden die Infrastruktur von EveryDNS bedrohen, heißt es von Seiten des Providers, damit würde der Zugang zu Tausenden anderer Websites gefährdet.

"These attacks have, and future attacks would, threaten the stability of the EveryDNS.net infrastructure, which enables access to almost 500,000 other websites (...). Any downtime of the wikileaks.org website has resulted from its failure to use another hosted DNS service provider."

WikiLeaks bestätigte via Twitter, dass die Domain "gekillt" wurde.

Update: WikiLeaks war zwischendrin über eine Schweizer Domain (http://wikileaks.ch) zu erreichen, musste später aber nochmals umziehen und gab abends via Twitter die Domains wikileaks.de, wikileaks.fi und wikileaks.nl bekannt - am verlässlichsten bleibt es über die IP-Nummer zu erreichen.

Der Präsident der Piratenpartei Schweiz hatte darauf hingewiesen, dass die Domain wikileaks.ch über die Piratenpartei registriert sei; Inhalte und Dokumente lägen bei Wikileaks, im DNS-Eintrag habe man lediglich deren Nameserver übernommen (siehe dazu Amazon bestreitet politischen Druck wegen Wikileaks)

Seit Veröffentlichung von Cablegate habe man wiederholt mit solchen Störungen zu kämpfen, beklagt WikiLeaks.Erst vor ein paar Tagen hatte Amazon sich geweigert, WikiLeaks weiter zu hosten (siehe Amazon beugt sich dem Druck der US-Regierung).

Anwalt: Anklage gegen Assange inszeniert

Schwedische Behörden haben gestern einen neuen Haftbefehl gegen Julian Assange ausgestellt, begründet wird er weiterhin mit dem Vorwurf, dass sich der WikiLeaks-Gründer im August in Schweden sexueller Vergehen schuldig gemacht habe. Laut Informationen des Guardian werden Assange Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und widerrechtlich ausgeübter Zwang vorgeworfen.

Nichts davon würde die Realität dessen wiedergeben, was zwischen Assange und den beiden Frauen vorgefallen sei, - die schwedischen Anklage sei eine reine Inszenierung, ohne jeden festen Boden, behauptet dagegen James D. Catlin, ein renommierter australischer Anwalt, der Assange im Oktober in London vertreten hat. Schweden riskiere damit"auf dramatische Weise" seinen guten Ruf "als modellhafter moderner Rechtsstaat" und setze sich der Lächerlichkeit aus.

Die Anklage habe nichts in der Hand. Der Schaden für Assanges Ruf sei dagegen beträchlich. Dem zugrunde liegen würde eine Anklage, die auf Folgendes gründe: dass einvernehmlicher Sex mit einem Kondom angefangen habe und ohne Kondom endete, woraus der Schluss gezogen werde, dass der Sex nicht einvernehmlich war. Dies sei der Stand nach drei Monaten Ermittlung und nachdem sich drei Staatsanwälte in dem Fall abgewechselt hätten.

Darüber hinaus verweist der Anwalt auf Äußerungen der beiden Frauen, die gegen Assange Anzeige erhoben haben, die im Internet kursieren. Twittermeldungen, die später gelöscht wurden, und SMS-Nachrichten der Frauen würden eher den Schluss zulassen, dass sich beide Frauen einer "Eroberung" brüsten, so der Anwalt. Zwar sei der genaue Inhalt der SMS-Nachricht nicht bekannt, aber der "angeberische und entlastende Charakter der Texte" sei von der schwedischen Staatsanwaltschaft bestätigt worden. Keine derartige Mitteilung der Frauen enthalte zudem eine Klage darüber, dass sie vergewaltigt worden seien.

Dagegen sei von der Staatsanwaltschaft bestätigt worden, dass beide Frauen dem Sex mit Assange zugestimmt hätten. Catlin spekuliert, dass die Staatsanwaltschaft schärfere Gesetze zur Anwendung bringen könnte, die im Rahmen einer Reform der schwedischen Gesetze zur Vergewaltigung vorgeschlagen werden. In deren Zusammenhang könnten "ungleichgewichtige Beziehungen" zwischen den beiden Sexpartnern schwerer wiegen als das Einverständnis. Das könnte u.U. darauf hinauslaufen, dass der Wille der Frau durch die Berühmheit Assanges in diesem Fall "subordiniert" gewesen sei. Das Gesetz würde im Fall Assanges aber erst nachträglich angewandt:

"In this case, presumably, the politically active A., with experience fielding gender equity complaints as a gender equity officer at Uppsala University, had her will suborned by Assange’s celebrity. The prosecutor coming as she does from a prosecution 'Development Unit' could achieve this broadening of the law during Assange’s trial so he can be convicted of a crime that didn’t exist at the time he allegedly committed it. She would need to. There is no precedent for it."