Steuerzahlerbund-Präsident empfiehlt Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag

Nach der Vorlage durch das niedersächsische Finanzgericht soll im nächsten Jahr das Bundesverfassungsgericht über die Zusatzabgabe entscheiden

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Nach dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das den Solidaritätszuschlag am Mittwoch als verfassungswidrig einstufte (Az. 7 K 143/08), empfahl der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl-Heinz Däke, in einem Gespräch mit dem Sender Bayern 2 gegen alle Steuerbescheide über 972 Euro Einspruch einzulegen. Nur so könnten Bürger ihre Ansprüche auf Rückerstattung sichern.

Ein Muster dafür, das aber nur für Mitglieder einsichtig ist, hält der Steuerzahlerbund auf seiner Website bereit. Allerdings kann ein Einspruch nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides eingelegt werden. Für zurückliegende Jahre dürfen sich also lediglich solche Bürger Hoffnung auf eine Rückerstattung machen, die ihre Steuererklärung spät oder noch gar nicht abgegeben haben.

Wird ein Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag eingelegt, dann ruht das durch ihn angestoßene Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Außer in Nordrhein-Westfalen wurden solche Einspruchsbescheide schon vor dem Beschluss des niedersächsischen Finanzgerichts akzeptiert. Nun wird davon ausgegangen, dass auch das von Jürgen Rüttgers regierte Bundesland, in dem im Mai gewählt wird, seine Position ändert.

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt, aus dem dann beispielsweise Banken oder der Neubau eines wahrscheinlich weit mehr als 500 Millionen teuren Rokokoschlösschens in Berlin subventioniert werden. Der Bund der Steuerzahler hatte schon einmal versucht, die 1991 eingeführte Abgabe gerichtlich zu Fall zu bringen, war aber damals daran gescheitert, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde nicht annahm.