Keine Unbeteiligten getötet?

Die Untersuchung des von Deutschen angeforderten Luftangriffs auf zwei entführte Tanklastwagen in Afghanistan wirft mehr Fragen als Antworten auf.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der tödliche Luftangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan, der am 4. September von der Bundeswehr angeordnet worden war, hat auch in Deutschland für etwas Kritik gesorgt. Die Debatte ebbte schnell ab und jetzt fühlt sich die Bundeswehr durch einen streng geheimen Bericht der Nato zu dem Vorfall entlastet.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan hat am 29. Oktober in der Öffentlichkeit Teile des Untersuchungsergebnisses präsentiert. Das Resümee hat er gleich selber gegeben.

Nach Kenntnis des Berichts habe er keinen Grund daran zu zweifeln, dass die deutschen Soldaten angesichts der schwierigen Lage "in operativer Hinsicht" militärisch angemessen gehandelt hätten, sagte Schneiderhan.

Dieses Fazit ist in mehrerer Hinsicht zweifelhaft. Da der Bericht nicht öffentlich ist, kann niemand kontrollieren, ob Schneiderhan nur die Teile bekannt gibt, die die Bundeswehr scheinbar entlasten. Doch selbst was er bekannt gibt, wirft mehr Fragen als Antworten auf. So soll sich die Zahl der Toten durch den Angriff zwischen 14 und 142 Opfer bewegen. Eine solch vage Zahl soll das Ergebnis eines Berichts sein, für den doch vor Ort recherchiert worden sein müsste? Da hat man doch schnell den Verdacht, dass tote Afghanen weniger zählen als europäische oder US-amerikanische Opfer. Die Zahl der getöteten oder verletzten Zivilisten wird auf 30 bis 40 geschätzt.

"Das bestätigt nicht, dass durch den Luftschlag unbeteiligte Personen getötet wurden", betonte Schneiderhan. Damit provoziert er die Frage, auf welches Kriegsrecht der Generalinspekteur der Bundeswehr sich stützt, das zwischen Zivilisten und Unbeteiligten unterscheidet. Eine solche Differenzierung sieht das Kriegsrecht aus gutem Grund nicht vor. Durch die Äußerungen von Schneiderhan wird nämlich der Schutz, den Zivilisten eigentlich von Rechts wegen genießen, ausgehöhlt