Der "freie Markt" im Berliner Wasser gespiegelt

Die Geheimverträge enthüllen genau den Skandal, den man hinter der Berliner Privatisierung der Wasserversorgung vermutet hatte: Gewinngarantien auf Kosten der Steuerzahler, ohne dass ihnen daraus nennenswerte Vorteile erwachsen

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Anschauliche Aufklärung über das Prinzip, wie Wasser für Kommunen zu Gold für private Unternehmen verwandelt wird, liefert der Dokumentarfilm Water makes Money (siehe Tröpfchen für Tröpfchen Qualität). Wie das im aktuellen Einzelfall konkret aussieht, davon zeugen die Entwicklungen bei der Berliner Wasserversorgung. Er folgt weitgehend dem Schema, das im Film vorgestellt wird. Die Versorgung mit einem zum Leben notwendigen Gemeingut wird - zumindest zu einem beachtlichen Anteil - privaten Unternehmen anvertraut mit der Folge, dass das Wasser teurer wird und die versprochenen Nebeneffekte (nicht unwesentlich: "mehr Arbeitsplätze") ausbleiben. Die Bürger bezahlen mehr, ohne mehr zu bekommen. Lukrativ ist der Handel vor allem für die Unternehmen. Noch nicht klar ist, wie der große Hebel für solche skandalös einseitigen Wertschöpfungen zuungunsten der zahlenden Bürger in Berlin aussieht: die Korruption. Man ist in dieser Beziehung in Berlin ja geübt.

3,3 Milliarden Mark waren 1999 eine Menge Geld. Für diese Summe hatte das Land Berlin 49,9 Prozent seiner Wasserbetriebe an private Anbieter, RWE und den französische Konzern Veolia, verkauft und den Bürgern eine "rosige Zukunft" in Aussicht gestellt. Die Taz zitiert den damaligen SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Böger mit den Worten, es sei "unlauter" von der Opposition, "ständig mit den vorhandenen Ängsten und Sorgen und Nöten von Menschen um Arbeitsplätze zu spielen".

Seitdem stiegen die Wasserversorgungs-Beiträge für die Bürger um 35 bis 40 Prozent, obwohl Investitionen ausblieben und 2000 Arbeitsplätze gestrichen wurden. 2006 nahm die Regierung auf Druck des neuen Koalitionspartners zwar eine Rekommunalisierung der BWB in den Koalitionsvertrag auf, machte jedoch bisher keine relevanten Schritte zur Umsetzung dieses Versprechens. Als Hindernis gelten Verträge, in denen Politiker Veolia und RWE Gewinngarantien zugebilligt haben sollen, welche diese bei einer Vertragsauflösung vor 2029 erstattet bekommen müssten.

Da man von den Verträgen, die typischerweise mit

Geheimhaltungsklauseln

operieren, nichts bekannt werden durfte, und sie deshalb auch vor Gericht weder überprüft noch angefochten werden konnten, engagierten sich mehrere Bürgerinitiativen für ein Volksbegehren, das jüngst sehr erfolgreiche Aussichten meldete. Zentral ist darin die Forderung nach der Offenlegung der Geheimverträge als Voraussetzung für eine Rückkehr zur kommunalen Wasserversorgung (siehe dazu Berliner dürfen voraussichtlich über die Offenlegung von Geheimverträgen abstimmen).

Der Taz sind nun die geheimen Wasserverträge zugespielt worden, sie können von jedermann mit Internet-Anschluss als PDF-Datei eingesehen werden. Nach Angaben der Zeitung dokumentieren sie, "wie das Land Berlin den privaten Anteilseignern eine Gewinngarantie eingeräumt hat, die selbst das Landesverfassungsgericht nicht aushebeln konnte".

Jährlich dreistellige Millionenbeträge sollen RWE und Veolia mit der Berliner Wasserversorgung verdienen. Einen beachtlichen Anteil daran hatten die eingeräumten Gewinngarantien, deren Kosten letztlich die Bürger bezahlen mussten, weil sie in die Wassertarife eingerechnet wurden.

Der Trick, in die Tarife fiktive Kosten einzuberechnen - etwa fiktive Zinsen für Investitionen in notwendige Anlagen zur Wasserversorgung und -entsorgung, die letztlich nicht in dieser Höhe anfallen - wurde zwar im Oktober 1999 vom Berliner Verfassungsgerichtshof als mit bestehendem Recht vereinbar erklärt, aber in der bestehenden Form als verfassungswidrig.

"Der Berliner Verfassungsgerichtshof urteilte im Oktober 1999, dass im Prinzip nichts gegen fiktive Zinsen einzuwenden sei. Die seien ein Ausgleich dafür, dass Kapital in den Wasserbetrieben steckt, das man ansonsten gegen Zinsen anlegen könnte. Es sei auch rechtmäßig, den Zinssatz für Bundesanleihen als Maßstab zu nehmen. Der Zuschlag von zwei Prozentpunkten unabhängig von der tatsächlichen Teilprivatisierung sei aber verfassungswidrig."

Dieser Richterspruch wurde allerdings, wie die Zeitungsberichte deutlich machen, erfolgreich umgangen.