Für Westerwelle sind gezielte Tötungen legal

Zuvor hatte bereits das Verteidigungsministerium versichert, dass gezielte Tötungen nach den Regeln des Isaf-Einsatzes möglich seien

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Durch die von Wikileaks veröffentlichten geheimen Dokumente des US-Militärs ist bekannt geworden, dass auch deutsche Soldaten an der Erstellung der Listen von ranghohen Taliban mitarbeiten, die dann von US-Spezialeinheiten gejagt und gezielt getötet werden. Das Bundesverteidigungsministerium räumte dies daraufhin ein, versicherte aber, dass die Bundeswehr sich nur auf die Gefangennahme beschränke, aber nicht wissen könne, ob die Namen dann nicht auch auf den Todeslisten auftauchen.

Die Regeln des Isaf-Einsatzes ließen nicht nur den Einsatz militärischer Mittel gegen Aufständische, sondern auch gezielte Tötungen zu, versicherte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Heute erklärte Bundesaußenminister Westerwelle, dass gezielte Tötungen nach dem Völkerrecht in Afghanistan ganz legal seien. Die Rechtslage sei eindeutig: "Diesbezüglich geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität. Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und dürfen", so Westerwelle. "Ob es uns gefällt oder nicht, so ist die Lage." Man habe die Aufgabe, die Sicherheit von Deutschland und der Soldaten zu sichern.