Bayern will bei Online-Durchsuchungen eigenen Weg gehen (Update)

Bayerns Innenminister hält es für "völlig widersprüchlich", dass laut dem geplanten neuen BKA-Gesetz Techniker eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren dürfen, aber keine Computertechnik zur Datenausspähung.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. "Die Logik erschließt sich mir nicht", meinte Herrmann laut dpa am Rande der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz. Bayern werde das in seinem eigenen Gesetz für den Verfassungsschutz anders regeln.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatten sich im Gesetzentwurf für die BKA-Novelle darauf verständigt, dass Software zur Durchsuchung des PC eines Verdächtigen und zur Überwachung ("Bundestrojaner", offiziell mittlerweile Remote Forensic Software genannt) nur über das Internet auf Computer aufgespielt werden kann. Ein Eindringen in die Wohnung zur heimlichen Installation etwa von Key-Loggern oder Überwachungssoftware soll den Ermittlern verboten bleiben.

(Update):
"Wir werden in Bayern die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts-Urteils voll ausschöpfen", betonte CSU-Chef Erwin Huber gegenüber dpa.Das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungs- und Durchsuchungssoftware sei "in einem eng definierten Bereich unbedingt notwendig", um Terror und Schwerstkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Huber räumte ein, dass in der großen Koalition in Berlin Kompromisse geschlossen werden müssten. "Langfristig ist es aber das klare Interesse der CSU, das Mittel der Online-Durchsuchung von Computern auch im Bund wirksam auszugestalten."

Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte eine entsprechende Regelung nicht nru für den Landesverfassungsschutz, sondern auch für Strafverfolgungsbehörden – wofür der Bund zuständig ist. Sie kündigte deshalb einen Vorstoß Bayerns zur Änderung der Strafprozessordnung im Bundesrat an. Im präventiven Bereich, zur Gefahrenabwehr, können die Länder dagegen eigene Regeln aufstellen.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)