Die Grünen legen Ideen für ein "modernes und faires Urheberrecht" vor

Zuerst soll es dem Abmahnunwesen an den Kragen gehen, die Kulturflatrate ist jedoch vorerst vom Tisch

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Über ein Jahr lang hat die Projektgruppe Urheberrecht der grünen Bundestagsfraktion Experten gehört und Ideen für eine Reform des Urheberrechts gesammelt, nun legen die Fraktionsvorsitzenden Renate Künast und Jürgen Trittin sowie der rechtspolitische Sprecher Jerzy Montag die Ergebnisse vor.

Zu den derzeit wichtigsten Problemen gehört für die Grünen das "Abmahnunwesen", wie Montag erläutert. Bereits 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland seien abgemahnt worden. Zwar seien die aktuellen Zahlen im Vergleich zu 2008 bereits zurückgegangen. Jedoch handle es sich bei der Abmahnindustrie um ein "parasitäres Geschäftsmodell". Mit einem Gesetzentwurf wollen die Grünen den Abmahnanwälten ihr Geschäft verleiden. So soll der Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Dritten wie dem Provider auf den "geschäftlichen Verkehr" beschränkt werden, und nicht wie derzeit schon bei einer behaupteten Urheberrechtsverletzung "im gewerblichen Ausmaß" gelten.

In der Folge wären private Nutzer vor Abmahnungen geschützt, denn es würden nur noch Urheberrechtsverletzungen vom Gesetz erfasst, die mit dem Ziel, Umsatz und Gewinn zu erzielen begangen werden. Mittels einer Bagatellklausel soll die Anfertigung einer geringen Zahl von Kopien zum eigenen Gebrauch oder für das persönliche Umfeld ebenfalls von der Verfolgung ausgeschlossen werden. Zudem soll der Streitwert, den die Abmahnanwälte heute gern einmal auf 20.000-40.000 Euro ansetzen, auf 700 Euro begrenzt werden, sofern der Beschuldigte nicht gewerblich handelt. Montag zufolge würde dies die Kosten der Abmahnung auf 120 Euro beschränken. Weiterhin soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft und nur noch am Ort des Beklagten geklagt werden dürfen. Hinzu kommt, dass zu Unrecht beschuldigte künftig ihre Anwaltskosten von der Gegenseite zurückerstattet bekommen sollen.

In einem weiteren Antrag wollen die Grünen das Urhebervertragsrecht reformieren. Trittin zufolge sei die moderne Netzwelt dabei, ein neues kreatives Prekariat zu erzeugen. Die Urheber sollen unter anderem dadurch gestärkt werden, dass sie künftig von den Verwertern Auskunft über den Umfang der Nutzung ihrer Werke verlangen können, um so eventuell durch Mehrfachnutzung zustehende Honorare nachfordern zu können.

Künast betont, dass sie das Urheberrecht weder aus den Angeln heben noch zerstören wolle, es müsse jedoch an die neuen Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden, um den Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen und die Nutzer nicht zu kriminalisieren.

Neben den beiden Gesetzentwürfen zu Abmahnungen und zum Urhebervertragsrecht gehört demnach eine Reform des Urheberrechts im Wissenschaftsbereich zu den kurzfristig notwendigen Maßnahmen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Geldern zustande gekommen sind, sollen demnach spätestens 2 Monate nach der Erstveröffentlichung frei zugänglich gemacht werden.

Zu den mittelfristig notwendigen Maßnahmen gehört Künast zufolge ein Recht auf Remix sowie eine Reform der Verwertungsgesellschaften. Langfristig streben die Grünen eine Reform der europäischen Urheberrechts-Richtlinie sowie eine Überarbeitung des TRIPS-Abkommens und des WIPO-Urheberrechtsvertrages an.

Vorerst nicht mehr auf der Agenda steht dagegen die Einführung einer Kulturflatrate. Hintergrund ist die europäische InfoSoc-Richtlinie, die private Uploads verbietet. Diese stehe einem rechtssicheren Pauschalvergütungssatz entgegen und müsse daher vorher verändert werden. Hinzu kommen die Kosten der Kulturflatrate, die ein Gutachten, welches der Wirtschaftsrechtler Gerald Spindler im Auftrag der Grünen angefertigt hat, mit zwischen 3,50 und 90 Euro pro Monat und Anschluss, je nach Ausgestaltung, beziffert. Trittin geht davon aus, dass sich die Kulturflatrate auf der Höhe einer zweiten GEZ-Gebühr bewegen würde, wenn die Urheber angemessen vergütet werden sollen. Die Diskussion um die Kulturflatrate wollen die Grünen dabei, unter anderem mit dem Gutachten Spindlers, welches demnächst veröffentlicht werden soll, fortführen. Eine Umsetzung in der nächsten Wahlperiode hingegen schließen die Grünen aus.