PETA macht Zirkus im Gericht

Radikalen Tierschützern darf Bereitschaft zu Straftaten nachgesagt werden

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Die auch unter Tierschützern umstrittene Tierrechtsorganisation PETA wurde beim Versuch, Kritik an sich zu unterbinden, an die Leine genommen. Die international aufgestellten Aktivisten, die für sich selbst das Recht auf Meinungsfreiheit offensiv in Anspruch nehmen und durch fragwürdige Holocaust-Vergleiche von sich reden machten, reagieren auf provozierte Vorwürfe gegen sich selbst sehr empfindlich, überziehen sogar Blogger mit Abmahnungen.

Besonders eingeschossen hat sich PETA auf Zirkusse. So war vor Jahren der für seine Tierdressuren bekannten Circus Krone wegen Mängeln bei der Tierhaltung in die öffentliche Kritik geraten und hatte sich erfolglos gegen Äußerungen und verdeckte Video-Aufnahmen von PETA juristisch zu wehren versucht. Inzwischen scheinen die Missstände beseitigt zu sein; bei den in jeder jeder Stadt gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen wurde seit Jahren keine Beanstandungen mehr bekannt. Dies hinderte PETA jedoch nicht am Festhalten am lieb gewonnenen Feindbild, etwa durch Überkleben von Plakaten. Die Zirkusleute kommentierten:

"Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]"

Daraufhin erwirkte der deutsche PETA e.V. bei der Hamburger Pressekammer eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Die PETA-Leute waren allerdings nicht ganz so gesetzestreu, wie sie aktuell wahrgenommen werden wollten. So war etwa der stellvertretende PETA-Vorsitzende aufgrund der Kampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" erstinstanzlich wegen Volksverhetzung verurteilt worden, das Verfahren wurde in der Berufung gegen Geldzahlung eingestellt. Ein wissenschaftlicher Berater hatte in einem Buch das Anzünden von Fleischlastern befürwortet und war wegen Tierbefreiung inhaftiert worden. Ein PETA-Mitarbeiter rühmte sich öffentlich, seit 17 Jahren Hausfriedensbrüche zu begehen.

Vor Gericht stritt man sich, ob das behauptete Zurückgreifen auf Straftatbestände auch die Behauptung des Begehens von Straftaten im juristischen Sinne bzw. entsprechender Verurteilungen beinhalte. Selbst die für ihre bisweilen überspitzten Entscheidungen bekannte Hamburger Pressekammer billigte allerdings dem Zirkus-Sprecher, einem juristischer Laien, insoweit Meinungsfreiheit zu. Das unterstellte "Zurückgreifen auf Straftatbestände" bewerteten die Richter als umgangssprachliche Formulierung, zumal außer dem Überkleben von Plakaten, was eine Sachbeschädigung sein könne, keine konkreten Taten genannt waren.

Die Tatsache, dass ein Strafverfahren in der Berufungsinstanz gegen Geldzahlung nach § 153a StPO eingestellt wurde (keine Einstellung wegen fehlendem Tatverdacht nach § 172 Abs. 2 StPO), hindere nicht daran, dies als nicht Scheuen vor dem Zurückgreifen auf Straftatbestände zu qualifizieren, denn immerhin hätten jedenfalls erstinstanzlich die befassten Juristen die Tat entsprechend bewertet. Auch der sich mit seiner Inhaftierung brüstende Tierbefreier sowie der mit Hausfriedensbruch prahlende Mitarbeiter lieferten für das Gericht eine tragfähige Grundlage. Insbesondere folge aus dem Kontext, der den Fanatismus der Tierschützer kritisiere, dass es im Kern um eine Meinungsäußerung gehe.

Nicht immer zeigte sich die Hamburger Pressekammer gegenüber Rechtslaien bei der Benutzung juristisch definierter Begriffe so konziliant. So stritt man dort häufig über die Bezeichnung eines Verhaltens als "Betrug" oder "kriminell", wobei derartige Äußerungen oft nur dann als gerechtfertigt galten, wenn entsprechend rechtskräftige Strafurteile vorlagen. Das Gericht bezog sich in der Urteilsbegründung ausdrücklich auf die 2009 ergangene BGH-Entscheidung zu FraPort, in welcher der Begriff "Korruption" nicht zwangsläufig als Tatsachenbehauptung gewertet wurde.